Überstunden und Wochenendarbeit können angeordnet werden

Landesregierung bringt Verordnung für Bereiche der kritischen Infrastruktur auf den Weg

Hannover, 11.01.2022 - Überstunden und Wochenend-Arbeit soll von nun an in Niedersachsen in Arbeitsbereichen angeordnet werden können, die besonders mit der Bewältigung der Corona-Pandemie konfontiert sind und zur sogenannten "kritischen Infrastruktur" gehören. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Sozialministerium in Hannover jetzt auf den Weg gebracht. Begründet wird der Schritt mit der "zu erwartenden schwierigen Personalsituation" aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen.

Die Maßnahme ermögliche Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden in einzelnen Wochen, teilte das Ministerium mit. Die maximal mögliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden bleibe dabei unberührt. Die Allgemeinverfügung wird am 12. Januar in Kraft treten und ist bis zum 10. April befristet.

In der Praxis sollen auf diese Weise beispielsweise Mehrschichtensysteme oder "Arbeitsblöcke" ermöglicht werden. Entsprechende Instrumente können laut Ministerium insbesondere dann erforderlich werden, wenn es zu Covid-19-Ausbrüchen in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus kommt und sich Pflegepersonal oder Ärzte in Quarantäne begeben müssen. 

Die Allgemeinverfügung kann von Einrichtungen wie Not- und Rettungsdiensten, Testzentren oder Energie- und Wasserversorgungsbetrieben, aber auch von Betrieben in den Bereichen Fleisch, Milch, Mehl und Backwaren, Zucker, Futtermittel sowie im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich der Lebens- und Futtermittellogistik in Anspruch genommen werden. Bedingung für Betriebe in den genannten Bereichen ist, dass das Infektionsgeschehen in einem Betrieb "nachweislich" eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot und/oder von der täglichen Höchstarbeitszeit erforderlich macht. 

Die Anordnung von Mehrarbeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bleibt dabei aber weiterhin mitbestimmungspflichtig, so das Ministerium. In den Betrieben sind demzufolge die betrieblichen Interessenvertretungen hierzu anzuhören und einzubinden. Arbeitgeber seien überdies verpflichtet, die geleistete Mehrarbeit wie bisher auszugleichen.

Die 7-Tage-Inzidenz in Niedersachsen hat laut Sozialministerium mit Stand heute einen landesweiten Höchstwert von 322,4 erreicht. Nach den Daten des Landesgesundheitsamtes gehen mittlerweile mehr als 85 Prozent aller Infektionsfälle auf die Omikronvariante zurück.