Sperrung der B404 naht

Geesthacht, 24.06.2022 - Nur noch wenige Tage, dann wird die B404 im Zuge der Elbquerung bei Geesthacht wegen Arbeiten an der beschädigten Elb-Wehrbrücke wie geplant voll gesperrt. Vom 4. Juli bis zum 24. August können motorisierte Fahrzeuge die Brücke dann nicht mehr überqueren. Für Fußgänger und Radfahrer gibt es Sonderregelungen.

Trotz baubedingter Vollsperrung für den Autoverkehr können Fußgänger und Radfahrer die Wehrbrücke weiter über den westlichen Gehweg nutzen. Hierzu wird jeweils eine Behelfsbrücke für den Rad- und Fußverkehr bis Ende Juni errichtet. Wegen der geringen Breite wird "auf ausdrückliche Bitte der Samtgemeinde Elbmarsch sowie der Stadt Geesthacht" der Radverkehr wechselseitig mithilfe einer mobilen Ampel über die Brücke geführt, teilte die Landesstra0ßenbaubehörde in Kiel mit. 

Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung während der Vollsperrungszeit (4. Juli bis 24. August) der B404 für den überörtlichen Verkehr erfolgt über eine großräumige Umleitung über die A39, die A1 und die A25 durch Nutzung der Elbbrücken im Zuge der A1. Eine weitere Umleitung insbesondere für den nicht autobahnfähigen Verkehr (unter 60 Stundenkilometern) erfolgt über die B209 und B5 mit Nutzung der Elbbrücke Lauenburg. Der Lokalverkehr aus Rönne/Marschacht wird über die L217 zur B209 und umgekehrt geführt.

Spannend wird sein, ob die A39 den Zusatzverkehr aufnehmen kann. Dort finden im Abschnitt zwischen Winsen-Ost und Winsen-West derzeit umfangreiche Bauarbeiten statt, der Verkehr wird jeweils einspurig pro Fahrtrichtung geführt. Wegen Zerwürfnissen mit der bauausführenden Firma hat die Autobahn GmbH die Zusammenarbeit beendet (LGheute berichtete). Bis Ende der Sommerferien sollen die Arbeiten beendet sein, doch bislang scheinen die Bauarbeiten weiter zu ruhen.

Weitere Arbeiten
Wie die Landesstraßenbaubehörde weiter mitteilt, geht es im Anschluss an die Vollsperrung der B404 mit den Sanierungsarbeiten in den Gehwegbereichen der Elbe-Wehrbrücke bis in den Herbst weiter. Dazu bleibt die laufende Verkehrsführung mit Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bestehen.