Ab heute gilt bundesweit das neue Masernschutzgesetz – Bis zu 2.500 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung
Hannover, 01.03.2020 - Von heute an gilt bundesweit das neue Masernschutzgesetz. Mit dem im November 2019 beschlossenen Gesetz soll die Ausbreitung von Masern verhindert werden. Für Kinder und Jugendliche sowie für die Beschäftigten in Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünften und medizinischen Einrichtungen gilt nun die Nachweispflicht einer Masernimpfung.