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Schilder warnen vor tiefen Löchern

Stadt schützt sich damit auch vor Schadensersatzansprüchen

In diesem Abschnitt ist die Barckhausenstraße mit großer Vorsicht zu befahren. Foto: LGheuteLüneburg, 02.05.2024 - Wer mit Auto oder Fahrrad auf der Barckhausenstraße unterwegs ist, sollte die Augen unbedingt auf die Straße richten. Tiefe Löcher klaffen dort auf dem Abschnitt zwischen Kefersteinstraße und Lessingstraße, Schlaglöcher, die vor allem Zweiradfahrern erheblichen Schaden zufügen können. Zuständig für die Sicherheit auf Lüneburgs Straßen ist die Stadtverwaltung, die Ärger bekommen kann, wenn sie untätig bleibt. Im Fall Barckhausenstraße hat sie nun reagiert.

Rot-weiß-gestreifte Bakenschilder stehen seit ein paar Tagen am Fahrbahnrand, dort, wo die Busse der KVG in diesem Frühjahr tiefe Schlaglöcher aufgerissen haben. Schon lange haben sie durch ihr Gewicht dem Straßenrand zugesetzt, anfangs entstanden Risse, die Frost und Feuchtigkeit immer größer werden ließen. In der Folge entstanden durch das weitere Befahren tiefe Kuhlen im grobsteinigen Straßenunterbau.

Das Aufstellen der Schilder tat Not, denn die Stadtverwaltung ist verpflichtet, Schäden zu beseitigen, zumindest aber durch Warntafeln vor den Gefahren zu warnen. "Wird bei einer Kontrolle eine gefahrenträchtige Beschädigung des Fahrbahnbelags festgestellt, muss umgehend gehandelt, das heißt repariert werden. Im Einzelfall kann zunächst eine Beschilderung (Warntafel und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung) ausreichend sein", sagt der ADAC. 

◼︎ Straßen müssen hingenommen werden, wie sie sind

Die Stadtverwaltung selbst hat sich auf LGheute-Anfrage auch zu dem Thema geäußert. Allerdings weist sie wie auch der ADAC darauf hin, dass auch die Verkehrsteilnehmer gefordert sind. Sie dürften nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung ist, dies gelte insbesondere für wenig befahrene Straßen. Aus dem Rathaus heißt es sogar: "Ganz grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmende die Straße zunächst einmal so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet, zum Beispiel mit Frostaufbrüchen in der kalten Jahreszeit." 

Und weiter: "Auf einer Fahrbahn besteht nicht der Anspruch, überall, zu jeder Tageszeit und bei jeder Witterung die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahrlos fahren zu können. Zudem stellen Schlaglöcher auf Fahrbahnen, insbesondere nach und während der Frostperiode, keine Seltenheit dar. Auf sie kann und müssen sich Verkehrsteilnehmende grundsätzlich einstellen. Das gilt vor allem im Randbereich und im Übergang zum unbefestigten Seitenrand."

Von der Stadtverwaltung werden die Straßen "regelmäßig" kontrolliert, dabei werde im Einzelfall geprüft, "wo unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen eine Beschilderung geboten ist". Dies sei nicht überall der Fall, lediglich an "sehr verkehrsträchtigen Punkten" wie etwa der Hindenburgstraße.

◼︎ Was tun im Schadensfall?

Was aber ist zu tun, wenn trotzdem ein Schaden entstanden ist? Der ADAC rät, zeitnah Beweismittel zu sichern. Dazu gehöre, das Schlagloch, die betroffene Straße sowie das beschädigte Fahrzeug zu fotografieren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu notieren sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen festzuhalten. Vorsorglich sollten Polizei und Kfz-Versicherung informiert werden. Schlaglochschäden am Auto oder Motorrad übernimmt laut ADAC allerdings nur die Vollkaskoversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde.

Die Aussicht auf Schadensersatz aber ist laut ADAC eher gering. "Ein Schadensersatzanspruch kann ganz entfallen oder gekürzt werden (Mithaftung), wenn die Schlaglöcher gut erkennbar waren, eine Warntafel vorhanden war oder die aufgrund der Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten wurde." 

Die Stadt Lüneburg musste in den vergangenen zehn Jahren nach eigener Angabe in keinem Fall, in dem Schäden aufgrund von Straßenmängeln gegen die Stadt geltend gemacht wurden, Schadensersatz leisten. "Das zeigt aus Sicht der Stadt, dass wir bei der Beseitigung als auch bei der Kennzeichnung von Schlaglöchern den richtigen Weg gehen und unser Bestes tun, um Schäden zu vermeiden."

◼︎ Sanierungsplan wird im Mai vorgestellt

Die Warnschilder in der Barckhausenstraße dürften wohl noch eine Weile dort stehen bleiben. Denn die Sanierung der Straße ist erst für 2025 vorgesehen, "Stand jetzt", so das Rathaus. Aktuell erarbeitet die Verwaltung einen Fünf-Jahres-Sanierungsplan für die Lüneburger Straßen und Wege. Dieser soll im Mai in einer Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt werden.


◼︎ Bisher dazu auf LGheute: