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Mit Jahresbeginn ist das Wohngeld gestiegen

Rund 600 Lüneburger können von Neuregelung profitieren

Lüneburg/Berlin, 03.01.2016 - Mit Beginn des neuen Jahres ist die von der Bundesregierung geplante Wohngelderhöhung in Kraft getreten. Damit sollen Wohnungen insbesondere für Personen mit geringem Einkommen bezahlbar bleiben, sofern die vom Gesetzgeber vorgegebenen Höchstgrenzen eingehalten werden. Auch in Lüneburg, wo in den vergangenen Jahren die Mietpreise aufgrund des starken Zuzugs kontinuierlich gestiegen sind, werden Mieter von der Neuregelung profitieren. "500 bis 600 Lüneburgerinnen und Lüneburger werden davon profitieren, zusätzlich zu den 600 Berechtigten, die bereits jetzt Wohngeld beziehen“, sagt die Lüneburger SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze.

Bislang galt für die Berechnung des Wohngeldes eine Einkommensgrenze von 820 Euro und eine maximal zu berücksichtigende Miete mit Betriebskosten ohne Heizung von 358 Euro monatlich. Wer mehr zu berücksichtigendes Einkommen hatte oder weniger Miete zahlen musste, erhielt kein Wohngeld.

Mit der Erhöhung des Wohngelds und durch die Eingruppierung der Hansestadt Lüneburg in die Mietstufe V liegt die Einkommensgrenze jetzt bei 987 Euro. Die maximal zu berücksichtigende Miete mit Betriebskosten ohne Heizung beträgt 482 Euro. Bei einem 2-Personenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 1.351 Euro, die maximal zu berücksichtigende Miete mit Betriebskosten ohne Heizung bei 584 Euro.

Hiltrud Lotze weist zudem rauf hin, dass ehemalige Wohngeldempfänger, die in den letzten Jahren aus dem Wohngeld herausgefallen sind, seit Beginn des Jahres möglicherweise wieder einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies komme insbesondere Rentnern zugute, die in den letzten zwei bis drei Jahren wegen der Rentenerhöhung ihren Anspruch auf Wohngeld verloren haben, erklärt die SPD-Politikerin.