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Energiekostenzuschuss für Sportvereine

Antragsfrist endet am 10. Dezember 

Lüneburg, 14.11.2023 - Lüneburg gewährt gemeinnützigen Sport- und Schützenvereinen mit Sitz im Stadtgebiet einen einmaligen Energiekostenzuschuss. Dies beschloss der Rat in seiner Sitzung am, 8. November. Die Zuwendung soll den Vereinen helfen, den Sportbetrieb und das Sportangebot trotz gestiegener Ausgaben weiter aufrechtzuerhalten. Dafür stehen Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro für das laufende Jahr 2023 bereit.

Gefördert werden Heiz- und Stromkosten von Liegenschaften, die die Vereine für ihren Sportbetrieb nutzen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die Energiekosten im Jahr 2023 die Energiekosten des Vergleichsjahres 2021 übersteigen. Bis zu 30 Prozent dieser Energiemehrausgaben können gefördert werden, maximal bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Aus allen fristgerecht eingegangen Anträge ermittelt das Sportreferat der Hansestadt Lüneburg die anteilige Zuschusshöhe für jeden Zuwendungsempfänger. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt wird noch in diesem Jahr über die Bewilligung der Anträge entscheiden, kündigte die Stadtverwaltung an.

Die Voraussetzungen zum Erhalt einer Zuwendung stehen auf der Webseite der Hansestadt Lüneburg unter https://www.hansestadt-lueneburg.de/kultur-und-freizeit/sport.html