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Sonderurlaub wegen Hochwasser

Niedersachsen stellt Landesbedienstete bei Bedarf frei

Hannover, 06.01.2024 - Landesbedienstete in Niedersachsen können wegen der anhaltenden Hochwasserlage mit einer Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub rechnen. Wie das Innenministerium in Hannover mitteilte, sollen die Mitarbeiter unter Fortzahlung der Bezüge und Entgelte beurlaubt werden, wenn von den örtlichen Einsatzstäben für die freiwillige Mitarbeit bei der Hochwasserbekämpfung ein Bedarf festgestellt wird.

Diese Regelung gelte für Landesbedienstete, für die die Freistellungsregelungen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nicht gelten. Damit eröffne das Land für seine Dienststellen eine "flexible und pragmatische Möglichkeit, die örtlichen Einsatzkräfte mit zusätzlich dringend benötigten Kräften zu unterstützen", hieß es.

Ferner unterstützt das Land seine eigenen Bediensteten bei der Sicherung des eigenen, unmittelbar vom Hochwasser bedrohten Eigentums und in anderen Fällen einer durch das Hochwasser verursachten vorübergehenden Verhinderung durch die Gewährung von Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung von bis zu fünf Tagen. Diese Regelungen können beispielsweise Eigentümer sowie Mieter betroffener Immobilien in Anspruch nehmen. Auch nahe Angehörige von besonders Betroffenen, die bei der Sicherung helfen, können von dieser Regelung profitieren.