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Landkreis legt RROP-Neufassung aus

Vorrangflächen für Windenergieanlagen noch nicht enthalten

Hansestadt, 15.07.2012 - Am vergangenen Donnerstag trat die jüngste Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2003 für den Landkreis Lüneburg in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Regierungsvertretung Lüneburg, als oberste Landesplanungsbehörde hat das Programm jetzt genehmigt. Nicht enthalten in der neuen Version des RROP ist die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie. Ein Entwurf für den Teilplan Windenergie wird voraussichtlich im Oktober 2012 der Öffentlichkeit vorgelegt, teilte der Landkreis mit.

Im RROP stimmt der Landkreis unterschiedliche Nutzungsansprüche wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Naturschutz und Wohnraumbedarf aufeinander ab. Das RROP setzt aber auch wichtige Impulse für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung des Kreisgebietes. Insbesondere soll es auch dazu beitragen, Entwicklungsrückstände in einzelnen Teilräumen zu mildern. Hierzu werden etwa Entwicklungsaufgaben für einzelne Standorte oder Teilräume festgelegt.

Der Kreistag hatte diese Überarbeitung und Fortschreibung als 1. Änderung des RROP am 20. Dezember 2010 als Satzung beschlossen. Das Thema "Vorrangflächen für Windenergie" ist nicht Gegenstand dieser 1. Änderung. Dies ist Inhalt der 2. Änderung, die sich noch in einem frühen Stadium befinde, wie der Landkreis schreibt. das Thema beschäftigt derzeit intensiv die Kommunen des Landkreises, die vor dem Hintergrund der vom Landkreis angestrebten Klimaschutzziele aufgefordert sind, entsprechende Flächen für Windenergieanlangen festzulegen.

Die genehmigten Unterlagen liegen ab dem 12. Juli 2012 beim Landkreis Lüneburg öffentlich zur Einsichtnahme aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung unter Telefon 04131-261644 beim Landkreis Lüneburg, Stabsstelle Regional- und Bauleitplanung, Gebäude 3, Zimmer 206, Auf dem Michaeliskloster 8 in Lüneburg, einsehen.

Darüber hinaus ist die Änderung 2010 des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 für den Landkreis Lüneburg auch vollständig auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg unter www.lueneburg.de mit dem Zusatz /rrop zur Ansicht und zum Download eingestellt.