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Rauchwarnmelder ab November Pflicht

Hansestadt, 25.09.2012 - Alle neuen Wohnungen in Niedersachsen müssen ab 1. November mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015. Dies sieht die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vor, die am 1. November dieses Jahres in Kraft tritt.

Nach der neuen Regelung müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Sie sind so anzubringen und zu betreiben, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Dadurch können sich Menschen im Brandfall rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Für die Ausstattung der Räume mit entsprechenden Anlagen ist der Eigentümer verantwortlich. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten darauf achten, dass die Rauchmelder  nach der DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sind. Für die Betriebsbereitschaft - also etwa funktionstüchtige Batterien - müssen die Mieter selber sorgen.

Die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 beschlossen. Ein Teil der Neuerungen ist schon zum 13. April 2012 in Kraft getreten. So müssen Wohnungen, die ab dem 13. April 2012 genehmigt wurden, von Anfang an entsprechend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Weitere Informationen zum Thema unter www.rauchmelder-lebensretter.de.