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"Landrat und Mehrheitsgruppe führen bewusst in die Irre"

CDU/RRP-Fraktion zweifelt an Rechtmäßigkeit der Bürgerbefragung - Kommunalaufsicht prüft

Hansestadt, 13.11.2012 - Findet die geplante Bürgerbefragung zum Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau nun womöglich doch nicht statt? Die CDU/RRP-Fraktion im Kreistag hat zumindest erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit. Sie hat daher die Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Innenministerium um entsprechende Prüfung gebeten.

Nach Auffassung der CDU steht das Verfahren der Bürgerbefragung in einigen Punkten nicht im Einklang mit der Rahmensatzung und der Durchführungssatzung. Außerdem werde der Wähler durch tendenziöse Formulierungen im Merkblatt und im Stimmzettel  irregeleitet.

In dem Schreiben, das von Fraktionschef Alexander Blume unterzeichnet ist, werden gleich mehrere Punkte aufgelistet, die seiner Auffassung nach gegen geltendes Recht verstoßen. So sei eine Bürgerbefragung über Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sind, nicht zulässig.

|| "Zahlreiche tendenziöse Darstellungen" ||

Ebenso sei die Vermengung von Abstimmungs-Varianten, wie sie auf dem Abstimmungszettel vorgenommen seien, nicht zulässig. Entweder dürfe nur mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden, oder es müsste eine Abstimmung mit verschiedenen Varianten angeboten werden. Auf dem Stimmzettel werde aber nur eine Variante angeboten und zusätzlich auch noch die Ja/Nein-Fragen gestellt.

Kritisiert werden von der CDU/RRP-Fraktion auch die Hinweise und Ergänzungen auf dem Stimmzettel und dem Merkblatt für die Bürgerbefragung. Dies enthielten "zahlreiche tendenziöse Darstellungen, die eine neutrale und halbwegs objektive Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger nicht nur verhindern, sondern die Bürgerinnen und Bürger geradezu in die Irre leiten", wie es in dem Schreiben an die Kommunalaufsicht heißt.

Hierzu werden gleich mehrere Beispiele aufgeführt. Auf dem Stimmzettel werde unkorrekt von 45 Millionen Euro Kosten für die Brücke gesprochen, obwohl in dieser Summe auch die Kosten für die Umfahrung von Neu Darchau mit 8 Millionen Euro enthalten seien.

|| "Landrat und Mehrheitsgruppe führen bewusst in die Irre" ||

Falsch sei auch die Information, dass der Landkreis eventuelle Mehrkosten beim Bau der Brücke allein zu tragen habe, wie es auf dem Stimmzettel dargestellt werde. Blume verweist in dem Schreiben stattdessen darauf, dass das Land Niedersachsen sich mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz bei den zuwendungsfähigen Baukosten einbringen werde und eine 75-prozentige Förderung in Aussicht gestellt habe. Danach würden auch eventuelle Mehrkosten zu 75 Prozent vom Land getragen und nicht allein vom Landkreis Lüneburg. "Landrat und Mehrheitsgruppe führen hier bewusst in die Irre", so Blume.

Weiter wird kritisiert, dass auf dem Merkblatt die persönliche Meinung des Landrats dargestellt wird. "Was hat der 'politische Wille des Landrats' in diesem Merkblatt zu suchen?", fragt Blume, und gibt auch gleich die Antwort dazu: "Es scheint, als solle hier amtliche Autorität - außerhalb der Zuständigkeiten - in Anspruch genommen werden, um die Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger in eine bestimmte Richtung zu lenken."

Ferner wird in dem Schreiben aufgeführt, dass die Folgekosten für die Brücke zu hoch angesetzt seien. Auch der Hinweis auf die zusätzliche Belastung durch Lkw-Aufkommen sei nicht korrekt, da diese Belastungen auch ohne Brücke entstehen würden. "Sie würden allerdings bei Fährausfall die Strecken nach Lauenburg bzw. Dömitz belasten. Auch insoweit wird einseitig informiert", beklagt Blume.

Beanstandet wird auch die Formulierung im Merkblatt, wonach im Falle des Baus der Brücke Schutzmaßnahmen und erhebliche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssten. Dies, so Blume, erwecke den Eindruck, dass die dabei entstehenden Kosten noch hinzukämen. "Die Kosten für diese Ausgleichsmaßnahmen sind im Brückenpreis von 45 Millionen Euro indes schon enthalten".

Die Dokumente zur Bürgerbefragung: Merkblatt und Stimmzettel.