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Mehr Freiheit beim Kinderwunsch

Niedersachsen beteiligt sich an Kosten für künstliche Befruchtung

Hannover, 29.12.2012 - Die Niedersächsische Landesregierung beteiligt sich an dem Bundesprogramm zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Ab dem 1. Januar 2013 tragen Bund und Land gemeinsam bis zu 50 Prozent des Eigenanteils betroffener Paare. "Wir wollen Paaren mit Kinderwunsch helfen", sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan. "Viele Paare kommen auf mich zu und schildern mir, wie sie sich das Geld für die medizinische Hilfe mühsam zusammensparen. Deshalb weiß ich: Familien zu fördern ist sinnvoll angelegtes Geld."

Nach Angaben des Sozialministeriums ist jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 ungewollt kinderlos. Erfahrungen zeigten, dass bei einer finanziellen Entlastung der Paare die Zahl der Befruchtungen zunehme und mehr Kinder geboren würden.

"Das Konzept des Bundes zur Unterstützung ungewollt kinderloser Paare ist fertig, die nötigen Bundesmittel stehen bereit. Ich freue mich sehr, dass Niedersachsen mit uns gemeinsam diesen Schritt macht und ungewollt kinderlose Paare künftig stärker unterstützt", erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Die Krankenkassen übernehmen seit 2004 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Niedersachsen und der Bund werden ab dem 1. Januar 50 Prozent des den Paaren verbleibenden Eigenanteils übernehmen. Das heißt, dass die Paare in der Regel nur noch 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen müssen. Zusätzlich fördern Niedersachsen und der Bund gemeinsam einen vierten Versuch. Hier zahlen die Krankenkassen gar nichts mehr, dafür übernehmen Bund und Land bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Für das Programm stellt Niedersachsen jährlich rund 1,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden verheiratete Paare, deren Hauptwohnsitz in Niedersachsen liegt und deren Behandlung in einer ebenfalls niedersächsischen Einrichtung erfolgt. Die Frau kann zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre.