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Lüneburg wächst von Jahr zu Jahr

Anzahl der Bauanträge steigt - Veränderte Nachfragesituation - veraltete Gestaltungssatzung

Lüneburg, 28.03.2013 - Die Attraktivität der Hansestadt Lüneburg ist ungebrochen. Erkennbar ist dies anhand der Jahr für Jahr steigenden Zahl an Bauanträgen. Waren es im Jahr 2006 noch 518 Anträge, ist die Zahl im vergangenen Jahr auf 837 angestiegen. Rund ein Drittel der bei der Bauaufsicht gestellten Anträge entfallen auf Gewerbe-Bauten, zehn Prozent sind denkmalrechtliche Anträge, für die eine Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1978 gilt.

Der Löwenanteil der Kunden der Bauaufsicht stammt aus den Neubaugebieten, neben Pilgerpfad und Rosenkamp II sind es vor allem das Speicher-Quartier und das Hanse-Viertel. "Jetzt, in 2013, haben wir sogar schon die ersten Bauvoranfragen für das Areal an der Wittenberger Bahn", sagt Kathrin Böhme, Fachbereichsleiterin in der städtischen Bauaufsicht.

Die Stadtentwickler der Hansestadt können an der Zahl und der Art der Bauanträge einiges ablesen. Matthias Eberhard, Bereichsleiter Stadtplanung, erläutert: "Der Markt scheint bereits auf eine veränderte Nachfragesituation zu reagieren, aktuell werden mehr Wohnungen im Geschosswohnungsbau beantragt als in Einfamilienhäusern." Die Planungen für die nächsten Jahre würden diese Entwicklung unterstützen, so seien in den Neubaugebieten An der Wittenberger Bahn und im Hanseviertel "in großem Umfang Flächen für den Wohnungsbau und den verdichteten Einfamilienhausbau" im Angebot.

Neben den Bauanträgen fürs Wohnen bilden Gewerbe-Bauten rund ein weiteres Drittel der Anträge des Jahres 2012. Das reicht vom kleinen Büro-Umbau über die Entkernung der Baudenkmäler am Markt für das neue P&C-Domizil bis zur Begleitung eines knapp 15.000 Quadratmeter großen Neubaus einer Produktionsanlage, wie ihn jetzt die Firma Cartoflex im Hafen realisiert - eines der größten Bauvorhaben, das 2012 in der städtischen Bauverwaltung angemeldet wurde.

Rund zehn Prozent der Bauvorhaben sind denkmalrechtliche Anträge, die immer dann gestellt werden, wenn ein Umbau an einem der mehr als 1.300 Baudenkmale der Stadt vorgenommen werden soll. "Allerdings spielen denkmalpflegerische Aspekte bei praktisch allen Bauvorhaben im Innenstadtbereich mit eine Rolle", erklärt Böhme.

Weil die Lüneburger Innenstadt als Gesamtbaudenkmal unter Schutz steht, müssen sich die Mitarbeiter des Bereichs Bauaufsicht und Denkmalpflege immer wieder auch mit dem rechtlichen Für und Wider von Werbeanlagen beschäftigen. Denn nicht jedes Werbebanner, das auf ein Geschäft aufmerksam machen soll, lässt sich mit den Vorgaben für die Gestaltung der Innenstadt vereinbaren.

Die Aussagekraft der Gestaltungssatzung ist allerdings begrenzt, denn die aktuelle Fassung datiert aus dem Jahr 1978. Trotz mehrerer Anläufe hat es die Stadt, die wie kaum eine andere auf ihr histrorisches Erscheinungsbild angewiesen ist, es bis heute nicht geschafft, eine zeitgemäße Fassung vorzulegen. Begründet wird dies mit der starken Arbeitsbelastung im Bauamt der Stadt.