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Hannover will wieder komplette Wahlen

Landräte und Bürgermeister sollen künftig wieder bei Kommunalwahlen gewählt werden

Hannover, 23.07.2013 - Wenn bei Kommunalwahlen in Niedersachsen die Besetzung der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeparlamente ansteht, war bislang einer immer außen vor: Der Landrat, der Oberbürgermeister oder der Bürgermeister. Diese als Hauptverwaltungsbeamten bezeichneten Politiker werden seit 2005 in Niedersachsen in gesonderten Wahlen gewählt. Doch das soll sich nun ändern. Die Landesregierung in Hannover hat heute die Synchronisierung der Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten (HVB) mit der Wahlperiode der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen beschlossen und zur Verbandsanhörung freigegeben.

Lange Jahre war es üblich, dass die Bürger in Niedersachsen mit der Wahl der Stadträte, Gemeinderäte und Kreistage auch die jeweiligen Spitzenpersonen für die Kommunalverwaltung wählten. 2005 wurden die Amtszeiten der kommunalen Vertretungen und der HVB entkoppelt. Diese Trennung hat sich aus Sicht der Landesregierung allerdings nicht bewährt. Sie will daher zum früheren Rechtszustand zurückkehren und sieht dafür auch ausreichende Gründe.

Durch den einheitlichen Wahltermin würden, so die Landesregierung, die Kommunalwahlen in Niedersachsen eine Aufwertung erfahren, weil neben der Zusammensetzung der Kommunalvertretungen auch die Entscheidung getroffen wird, welche Persönlichkeit zukünftig an der Spitze der Kommune stehen soll. Rot-Grün erwartet zudem eine größere Wahlbeteiligung und sieht durch diese Änderung die Demokratie gestärkt. Auch würden durch diese Aufwertung der Kommunalwahl auch die ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätigen Frauen und Männer eine Stärkung erfahren.

Darüber hinaus würde durch die Reduzierung der bislang vergleichsweise langen Amtszeit der HVB von acht Jahren auf zukünftig fünf Jahre die "Kontrolle durch das Wahlvolk" nach angemessener Zeit gestärkt. Außerdem sieht Hannover auch Kostenvorteile für die Kommunen, weil diese zwischen den Kommunalwahlen nicht auch noch Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratswahlen organisieren müssen.

Die Wahlperiode der Vertretungen (Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte) soll derweil unverändert bleiben und weiterhin fünf Jahre betragen.

Die Synchronisierung soll möglichst zeitnah erfolgen, in laufende Amtszeiten von HVB soll gleichwohl nicht eingegriffen werden. Die ersten HVB-Wahlen, die von der Neuregelung erfasst werden, sind die Wahlen für einen Amtszeitbeginn am 1. November 2014. Zu diesem Termin sind etwa 270 der insgesamt 450 HVB in Niedersachsen zu wählen. Diese HVB sollen dann statt bislang acht für nur noch sieben Jahre gewählt werden, um eine synchrone Kommunalwahl im Jahr 2021 zu ermöglichen.

Die ersten Wahlen, bei denen HVB für eine Amtszeit von fünf Jahren gemäß der neuen Regelung gewählt werden können, soll im Jahr 2016 stattfinden, gemeinsam mit den Vertretungswahlen. Hannover geht davon aus, dass dann die überwiegende Anzahl aller Kommunalwahlen im Jahr 2021 synchronisiert sein dürfte.

Gewählt werden kann künftig auch noch, wer 65 oder 66 Jahre alt ist. Bisher ist für das Amt des HVB nur wählbar, wer das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zurzeit können also HVB bei einer Amtszeit von grundsätzlich acht Jahren im Einzelfall maximal bis zur Vollendung des 73. Lebensjahrs amtieren.

Die beabsichtigte Anhebung der Wählbarkeitsgrenze auf 67 Jahre würde bei einer Amtszeit von grundsätzlich fünf Jahren ein Amtieren bis immerhin zur Vollendung des 72. Lebensjahres erlauben. Daneben stellt die Anhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit der HVB eine Angleichung an die allgemeine beamtenrechtliche Altersgrenze dar, die in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahrs erreicht ist.