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Drei Tage für und gegen die A39

Erörterungstermin für ersten Lüneburger Abschnitt - A39-Gegner sehen sich gut vorbereitet

Lüneburg/Bienenbüttel, 17.11.2013 - Vom 25. bis 27. November findet in Lüneburg der Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Lüneburger Abschnitt des Autobahnprojekts A39 statt. Etwa 1.000 Einwendungen sind von Bürgern, Umweltverbänden sowie weiteren Organisationen und Gemeinden erhoben worden. Die Gegner der geplanten A39 gingen "gut vorbereitet und sehr zuversichtlich" in den Erörterungstermin, teilte Eckehard Niemann, Vertreter des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU), jetzt mit. Bei diesem Abschnitt werde weitgehend auch über das planerische Schicksal der gesamten A39 zwischen Lüneburg und Weyhausen entschieden, so Niemann.

Unter den Einwendungen seien sowohl Einwände zu den Lärm- und Immissions-Auswirkungen der A39 beim Ausbau der Lüneburger Ostumgehung zu einer Autobahn als auch "K.O.-Argumente“, die den gesamten Bau der A 39 verhinderten. Diese würden durch Gutachten renommierter Experten untermauert, sagte Niemann.

Laut LBU richten sich die Einwendungen vor allem auf folgende Punkte: Dass es keinen volkswirtschaftlichen Bedarf an der A39 gebe, sei u.a. daraus abzuleiten, dass deren südlicher Teil noch 2003 nicht im Referentenentwurf für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten war und dass die staatliche "Verkehrsuntersuchung Nordost“ anstelle eines Autobahnbaus den Ausbau der B 4 verlangte. Trotz eines besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags ("Ökostern“) hätten die Planer diesen Ausbau der Bundesstraße nicht untersucht. Da dies derzeit durch die rotgrüne Landesregierung nachgeholt werde, so der LBU, bliebe ohnehin jegliche A-39-Planfeststellung wegen der fehlenden Vergleichbarkeit mit der viel günstigeren Alternative B-4-Ausbau fehlerhaft und müsse deshalb ausgesetzt werden.  

Die Planung der zuführenden Querspange B190n zwischen Uelzen und Bodenteich - quer durch das "Grüne Band“ entlang der ehemaligen Grenze - sei ebenfalls fehlerhaft und führe zu überhöhten Verkehrszahlen-Annahmen für den südlichen Streckenteil, weil der alternativ mögliche Ausbau der B71 (Salzwedel - Uelzen) nicht berücksichtigt worden sei.  

Auch insgesamt liege die offizielle Prognose über den zukünftigen Verkehr viel zu hoch, was sich an rückläufigen Verkehrszahlen auf der B4 schon jetzt deutlich zeige. Verkehrsmindernde Faktoren wie demografischer Wandel, Ölpreissteigerung, Ausbau der parallelen A7 oder Verbote für den Durchgangsverkehr seien nicht berücksichtigt.

Die Unwirtschaftlichkeit der A39 zeige sich auch an einem immer schlechteren Nutzen-Kosten-Verhältnis, das nach massiven Kostensteigerungen von 2003 bis 2011 - von 437 Millionen Euro auf nunmehr 1,1 Milliarden Euro - jetzt schon mit nur 1,9 weit unter dem anderer Verkehrsprojekte liege. Lege man die zu erwartenden weiteren Kostensteigerungen und die Kostensätze des CDU-Wirtschaftsrates an, so gerate die A39 mit voraussichtlich 2,7 Milliarden Euro endgültig in den Verlustbereich.

Die A-39-Gegner kritisieren außerdem "die willkürlichen Methoden und fehlerhaften Ergebnisse" bei der Abwägung zwischen möglichen Trassen-Verläufen und generell eine Unterbewertung des "Schutzgutes Mensch“. Die unter anderem vom Bundesumweltministerium erhobenen Forderungen bei der Durchschneidung der FFH- und Vogelschutz-Gebiete (Ilmenau, Ostheide, Lüderbruch, Vogelmoor, Obere Aller) seien nicht erfüllt. Die Zerschneidung von Wegen und Lebensräumen seltener Arten wie Ortolan, Wachtelkönig, Fledermäusen, Rothirsch, Wolf, Biber oder Otter seien mit Sicherheit und nachweislich nicht ausgleichbar. Im Bereich der Kleinen Aller drohe zudem ein Eindringen von Schadstoffen ins Grundwasser.

Der LBU zeigte sich überzeugt, dass die A39-Gegner und ihr Schutz- und Klagefonds die "ohnehin nicht finanzierbare A39" gegebenenfalls zusätzlich durch Klagen verhindern würden.