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Arbeit für Asylsuchende

Kreistag sucht nach Wegen für Neuregelung

Lüneburg, 03.06.2014 - Der Kreistag möchte Asylsuchenden die Möglichkeit schaffen, arbeiten zu können. Ein entsprechender Beschluss wurde auf der gestrigen Kreistagssitzung mehrheitlich gefasst. "Asylsuchende sollen als Menschen willkommen geheißen werden, und zu einem menschenwürdigen Umfeld gehört auch die Möglichkeit zu arbeiten", teilte der Landkreis dazu mit. Gemeinsam mit den Kommunen soll Landrat Manfred Nahrstedt freiwillige gemeinnützige Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende im Landkreis Lüneburg ausloten. Zudem soll die Kreisverwaltung prüfen, ob ein Kooperationspartner benötigt wird, der die Angebote koordiniert.

Bei den Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende soll es sich "ausschließlich um ein Angebot auf Basis der Freiwilligkeit handeln, welches als Übergang bis zu einer notwendigen Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten soll“, heißt es im Beschlusstext. Nach dem derzeitigen Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Asylsuchende im ersten Jahr, das sie in Deutschland verbringen, nicht arbeiten.

Der Kreistag spricht sich daher "für eine zeitgemäße, mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten abgestimmte Weiterentwicklung des Asylrechts aus." Ziel muss es aus Sicht des Kreistags sein, Asylsuchenden durch zügige Asyl- und Rechtsschutzverfahren möglichst schnell Klarheit darüber zu verschaffen, ob ihnen Asyl gewährt wird. Zudem sollten die Menschen schneller als bisher Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten wahrnehmen sowie an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen können.

Die Kreistagsabgeordneten forderten die Bundesregierung und den Bundestag auf, das Asylverfahrens- und Asylbewerberleistungsrecht in diesem Sinne zügig zu modernisieren, und erhoffen sich dafür Unterstützung von den Bundestagsabgeordneten aus der Region.