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Online zum Führungszeugnis

Lüneburg, 30.09.2014 - Wer ein Führungszeugnis braucht, hat es künftig leichter, vorausgesetzt, es liegt ein neuer elektronischer Personalausweis vor. Damit können Bürger jetzt ihr Führungszeugnis ganz bequem im Internet beantragen. Allerdings muss dafür der elektronische Personalausweis für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein. Außerdem benötigt der Internetnutzer ein passendes Kartenlesegerät.

"Natürlich können Führungszeugnisse nach wie vor bei der Behörde vor Ort beantragt werden“, sagt Werner Harlos vom Fachdienst Ordnung und KFZ-Zulassungen im Landkreis Lüneburg, "in beiden Fällen - online und vor Ort - fällt eine Gebühr von 13 Euro an.“ Der Betrag kann online mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay“ gezahlt werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt. 

Ob bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, der ehrenamtlichen Jugendarbeit oder der Aufnahme eines Gewerbes - in vielen Situationen muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Das Schreiben gibt Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufgenommen wurden. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können. 

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen ist unter www.bundesjustizamt.de abrufbar. Dort können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Weitere Informationen zum Führungszeugnis finden Interessierte auch unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.