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Autofahrer können Kfz-Kennzeichen auch bei Wohnortwechsel behalten

Lüneburg, 15.03.2015 - Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss seit Anfang des Jahres auf sein oft liebgewonnenes Kfz-Kennzeichen aus der alten Heimat nicht mehr verzichten. Dazu führt der Weg wie gewohnt zur Zulassungsstelle, wo die Adresse des Fahrzeughalters geändert wird. Und: Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 angemeldet wurden, können künftig online abgemeldet werden. Darauf weist die Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg hin. Doch der neue Service birgt auch einige Hürden.

Die neue Kennzeichen-Mitnahme kostet zudem weniger, weil keine neuen Schilder mehr geprägt werden müssen. Dadurch sparen Halter rund 30 Euro pro Fahrzeug. "Die Kennzeichen-Mitnahme ist nur möglich, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist und der Halter umzieht“, erklärt Jan Burmester von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg, "wenn sich die Art des Kennzeichens ändert, beispielsweise weil der Halter ein Saisonkennzeichen beantragt, kann das alte Kennzeichen leider nicht bleiben.“ Auch wenn der Halter wechselt und das Fahrzeug deshalb in einem anderen Landkreis angemeldet wird, muss weiterhin ein neues Kennzeichen her.

Beim Abmelden von Fahrzeugen können einige Fahrzeughalter dagegen in Zukunft auf den Besuch bei der Zulassungsstelle verzichten. Anstatt das Kennzeichen persönlich vorzuzeigen und die Zulassungsplakette vor Ort zu entfernen, können sie das Fahrzeug ab sofort im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/kfz-online abmelden. "Dazu benötigen sie allerdings die Zulassungsplaketten, die erst seit Anfang Januar 2015 ausgegeben werden“, sagt Jan Burmester, "außerdem muss auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I - das ist der Fahrzeugschein - der verdeckte Sicherheitscode vorhanden sein.“ 

Und so funktioniert das Online-Abmeldeverfahren:
Der Fahrzeughalter ruft im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/kfz-online das Onlineportal zur Fahrzeug-Abmeldung auf. Mit der Online-Auswahlfunktion (E-ID-Funktion) des neuen Personalausweises kann er sich dort ausweisen. Dazu benötigt er allerdings ein passendes Lesegerät.

Nun sind die Codes wichtig, die verdeckt auf der Plakette und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angebracht sind: diese müssen freigelegt und im Online-Formular eingetragen werden. Schließlich bezahlt der Fahrzeughalter noch per ePayment die anfallenden Gebühren. Die Daten werden spätestens am darauffolgenden Werktag an die Zulassungsstelle übermittelt und dort geprüft. Nach der Freigabe erhält der Halter einen Bescheid per Post.

Natürlich können Fahrzeuge auch weiterhin wie gewohnt in der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Die Kfz-Zulassungsstelle in Lüneburg ist montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr sowie dienstags durchgehend von 7.30 bis 17 Uhr geöffnet. Die Außenstellen in Bleckede und Amelinghausen stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr bereit. Zusätzlich ist die Außenstelle in Bleckede jeden Dienstag von 14 bis 18 Uhr und die Außenstelle in Amelinghausen jeden Donnerstag von 14 bis 18 Uhr geöffnet.