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Ilmenaugarten kann wachsen

OVG akzeptiert lämmindernde Maßnahmen der Stadt und weist Anwohnerklage zurück

Nach dem OVG-Urteil können die Arbeiten auf dem früheren Gelände der Wittenberger Bahn jetzt fortgesetzt werden. Foto: LGheuteLüneburg, 25.06.2015 - Die geplanten Errichtung des Baugebietes "Ilmenaugarten" auf dem Gelände der früheren Wittenberger Bahn kann fortgesetzt werden. Durch Urteil vom 24. Juni 2015 (Az. 1 KN 138/13) hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg die Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan der Stadt Lüneburg "An der Wittenberger Bahn“ abgelehnt. Mit diesem hatte die Stadt westlich der Bahntrasse ein langgestrecktes Wohnbaugebiet geplant. Der 1. Senat hatte diesen Plan durch Beschluss vom 10. März 2014 außer Vollzug gesetzt, weil die Stadt das Interesse der Anwohner östlich der Bahnlinie, von planbedingten zusätzlichen Lärmimmissionen verschont zu bleiben, nicht mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt hatte.

Die Stadt hat diesen Fehler jetzt behoben. Nach Auffassung des Gerichts habe sie die Lärmfragen ausreichend bewältigt. Soweit sich zusätzlicher Lärm aus der Erhöhung des Straßenverkehrs auf der Friedrich-Ebert-Brücke/ Konrad-Adenauer-Straße ergebe, begegnete die Stadt dem ausreichend durch die Verpflichtung, dort lärmmindernde Asphaltoberflächen einzubauen und auf Dauer zu erhalten. Zusätzlicher Bahnlärm, der zu Lasten der Anwohner im Blümchensaal durch Reflexion an Gebäuden im Ilmenaugarten entsteht, sei den Anliegern zuzumuten. Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung wären kaum effektiv und unverhältnismäßig aufwendig, befand das Gericht.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.