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Rasensprengen wird verboten

Landkreis reagiert auf anhaltende Trockenheit – Auch Landwirtschaft betroffen

Lüneburg, 16.06.2023 - Wegen der anhaltenden Trockenheit und einer angespannten Grundwassersituation dürfen Gärten im Landkreis Lüneburg ab der kommenden Woche tagsüber nicht mehr bewässert werden. Wie die Kreisverwaltung heute bekanntgab, werde hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde vorbereitet. Danach ist das Bewässern von Gärten ab einer Außentemperatur von 24 Grad zwischen 11 und 19 Uhr verboten.

"Mittags und nachmittags ist die Verdunstung bei hohen Temperaturen sehr stark und es kommt ohnehin nur wenig Wasser bei den Pflanzen an. Daher schränken wir die Zeit ein. Ich bin sicher, viele Menschen handhaben die Gartenbewässerung schon jetzt so", erläutert Landrat Jens Böther die Maßnahme. Was bisher ein Appell an die Bevölkerung im Landkreis Lüneburg war, werde mit der Allgemeinverfügung nun rechtlich bindend – bei Verstößen drohen Bußgelder. Dabei sei egal, ob das Wasser aus der eigenen Bohrung im Garten oder dem Leitungsnetz des Wasserversorgers entnommen wird. 

Diese Regelung geltt nicht für die Stadt Lüneburg, für die eine eigene Wasserbehörde zuständig ist.

◼︎ Einschränkungen auch für die Landwirtschaft

Um die Ernte von Nahrungsmitteln wie etwa Weizen und Kartoffeln nicht zu gefährden, erlaubt der Landkreis nur für die Landwirtschaft eine Ausnahme: Für die Feldberegnung werden die Zeiten erst ab 28 Grad vollständig eingegrenzt. Bereits jetzt dürfen Landwirte ab einer Windgeschwindigkeit von acht Metern pro Sekunde – das sind knapp 30 Stundenkilometer – nicht mehr mit der Beregnungsmaschine bewässern.

Diese Regelung gilt im Landkreis Lüneburg seit 2021, da bei hohen Windgeschwindigkeiten viel Wasser verlorengehe und dann im Grundwasserhaushalt fehle. Nun wird es strenger: Ab 24 Grad Außentemperatur darf jetzt nur noch bei geringeren Windgeschwindigkeiten bis fünf Metern pro Sekunde zwischen 11 und 19 Uhr beregnet werden. Die bisherige Obergrenze bei kühleren Temperaturen wird von acht Metern pro Sekunde auf sieben Meter pro Sekunde abgesenkt. "Denn der Einfluss des Windes ist für die Verdunstung mindestens so relevant wie die Temperatur", so die Kreisverwaltung. Wieviel Grundwasser zukünftig für die Feldberegnung zur Verfügung steht, werde derzeit in einem hydrogeologischen Gutachten geprüft.“ 

◼︎ Grundwasserkörper werden nicht mehr vollständig aufgefüllt

Hintergrund der neuen Regelung im Landkreis Lüneburg seien der Klimawandel und die trockenen niederschlagsarmen Sommer der vergangenen Jahre, in denen sich die Grundwasserkörper nicht vollständig wieder hätten auffüllen können. Dies wurde erst im Mai vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in einer Zeitreihenanalyse bestätigt. Gleichzeitig müsse die Landwirtschaft in Jahren mit wenig Regen die Felder mehr bewässern, um trotz Trockenheit gute Erträge zu erzielen.

◼︎ Wasser vom Eierkochen für die Pflanzen nutzen

"Bitte gehen Sie gewissenhaft mit Wasser um", appelliert Michael Loch, Fachgebietsleitung Wasser vom Landkreis Lüneburg. "Wir alle sind in dieser Zeit gefordert und dürfen die wertvolle Ressource nicht verschwenderisch nutzen." Ob für den Garten oder eine gewerbliche oder industrielle Nutzung, es gehe um jeden Verbrauch. Sein Rat: "Nutzen Sie Wasser clever: Fangen Sie Regenwasser auf und nutzen es zur Gartenbewässerung. Auch Wasser, das zuvor zum Salatwaschen oder Eierkochen genutzt wurde, könne zum Gießen von Pflanzen verwendet werden. "Auch kleine Mengen helfen."

Dass selbstangebaute Lebensmittel im Garten in den Abendstunden gezielt gegossen werden, "ist selbstverständlich", so der Fachgebietsleiter. Wenn es über Wochen nicht regnet, sollte aber jeder in Kauf nehmen, dass der Rasen braun wird, "er erholt sich bei zukünftigen Niederschlägen". Und wer sich abkühlen will, sollte die Freibäder oder Badegewässer nutzen. "Gegen ein kleines Planschbecken für Kinder ist nichts einzuwenden, die großen Schwimmbecken und Pools zu Hause fassen hingegen mehrere 1.000 Liter Wasser, das an anderer Stelle fehlt."

◼︎ Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Wer sich nicht an die Allgemeinverfügung hält und auch bei höheren Temperaturen oder Windgeschwindigkeiten beregnet, riskiert im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Der Landkreis kontrolliert auch heute schon, ob Brunnen für die Feldberegnung ordnungsgemäß sind und die geltenden Regelungen eingehalten werden. 

Wie stark der Wind weht und wie hoch die aktuelle Temperatur ist, darüber informiert der Deutsche Wetterdienst unter www.dwd.de. Dessen Daten gelten auch als Referenz für die Vorgaben der Allgemeinverfügung. Weitere Informationen zum Thema Wasser gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/wasser.