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Dem Wolf geht's an den Pelz

Kreistag sieht den Wolf nicht mehr als gefährdete Tierart und fordert Schutzstatus-Änderung  

Gefundenes Fressen: Wehrlose Schafe stehen auf der Speisekarte von Wölfen ganz oben. Foto: LGheute  Lüneburg, 27.10.2023 - Wollen die Lüneburger Kreistagsmitglieder dem Wolf den Garaus machen? Ein solcher Gedanke liegt nahe, nachdem im Kreistag eine Resolution gegen den Wolf beschlossen wurde. Auch wenn es letztlich nicht ganz so schlimm kommen soll, das Ziel ist klar: Der Wolf soll zumindest in Niedersachsen nicht mehr als gefährdete Art gelten, der Schutzstatus des Tieres soll geändert werden. Dazu holen die Politiker ganz weit aus und fordern keine geringere als die Europäische Union auf, den Schutzstatus des Wolfes zu überprüfen. Auch Bund und Land wurden dazu aufgefordert. Ziel sei es, den Wolfsbestand besser regulieren zu können.

Die gegenwärtige Rechtslage lasse eine Entnahme, also den Abschuss von Wölfen aufgrund ihrer Einstufung als gefährdete Art kaum zu, so die Begründung zu der Petition. Ausnahmegenehmigungen könnten zudem Monate in Anspruch nehmen. Hinzu komme, dass seit der ersten Sichtung von Wölfen in Niedersachsen in den Jahren 2011 und 2012 die Population kontinuierlich gestiegen ist, nicht zuletzt im Landkreis Lüneburg. Die Folge: Die Zahl der Risse und der von Wölfen getöteten Weidetiere nahm trotz Schutzvorkehrungen entsprechend zu. 

Deshalb soll die Bejagung des Wolfs nach einem noch festzusetzenden Abschussplan ermöglicht werden – und zwar in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf die Fähe als Muttertier angewiesen sind. Dazu aber muss zunächst von der EU festgestellt werden, dass der Wolf in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist. Im Anschluss ist seitens der EU eine Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) durch Herausnahme des Wolfs vorzunehmen. Deshalb fordert der Kreistag auch die Bundesregierung auf, die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze unverzüglich zu ändern. 

Die Entnahme von sogenannten Problemwölfen zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen soll durch die Untere Naturschutzbehörde und damit durch den Landkreis ermöglicht werden. Haben die EU und Bund die geforderten Änderungen vorgenommen, soll dann die Landesregierung aufgefordert werden, eine entsprechend notwendige Jagdzeit im Niedersächsischen Jagdgesetz für eine regelhafte Bejagung des Wolfes einzuführen.