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Mitarbeiter für Hochwassereinsatz weiter freistellen

Gemeinsamer Appell des Landes Niedersachsen und der IHK an Unternehmen

Viele Arbeitskräfte werden dieser Tage bei den Hochwassereinsätzen der Feuerwehren dringend benötigt. Foto: FF BleckedeLüneburg/Hannover, 03.01.2024 - Mit einem gemeinsam Appell haben sich heute Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) an niedersächsische Unternehmen gewandt, deren Mitarbeiter sich in Hilfsorganisationen wie der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk engagieren. Die Arbeitgeber werden gebeten, sie auch in den kommenden Tagen für die Hochwasserhilfe freizustellen.

Die Hochwasserlage hält Teile Niedersachsens weiter in Atem. Betroffen sind auch der Süden und Westen des Bezirks der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), insbesondere die Landkreise Celle, Gifhorn und Heidekreis. 

"Die Situation in den Hochwasserregionen ist aktuell kritisch, aber stabil. Trotzdem ist in vielen Bereichen weiterhin intensive Unterstützung notwendig. Wir bitten deshalb ganz herzlich alle Unternehmen, ihre in der Hochwasserbekämpfung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den nächsten Tagen und notfalls auch in der nächsten Woche dafür freizustellen, sie zu unterstützen und sie zu ermutigen, weiter mit dabeizubleiben", sagte Weil.

IHKLW-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert erklärte, Katastrophenschutz sei ohne die Hilfsorganisationen nicht leistbar. "Umso wichtiger ist das starke Band zwischen der Wirtschaft und diesen Einrichtungen. Nur wenn Mitarbeitende von den Betrieben im Notfall auch unkompliziert freigestellt werden, kann die Hilfe für alle gewährleistet werden." 

Der gemeinsame Appell ergeht zeitgleich auch von anderen Kammer- und Arbeitgeberorganisationen an ihre jeweiligen Mitglieder. Gemeinsam mit Ministerpräsident Weil dankten die Wirtschaftsorganisationen den über 100.000 beruflichen und ehrenamtlichen Helfern in ganz Niedersachsen. Viele von ihnen arbeiteten jetzt schon tagelang mit Billigung ihrer jeweiligen Arbeitgeber gegen die Wasserfluten an. Diese große Flexibilität der Unternehmen werde dankbar anerkannt. 

Die Zuständigkeit für Anträge auf Lohnersatzleistungen für freigestellte Mitarbeiter liegt nach Auskunft des Landes Niedersachsen wegen der sehr unterschiedlichen Gefahrenlagen bei den Kommunen. Zu Einzelheiten berät das Team der IHKLW unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..