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Weitere Hilfen für Hochwasser-Opfer

NBank informiert am 25. November in Bleckede

Bleckede, 17.11.2013 - Wer darf auf Entschädigung für entstandene Schäden durch das Elbe-Hochwasser hoffen und in welcher Höhe? Anfang November hat das Land Niedersachsen aus dem Aufbaufond weitere Hilfen für Hochwasseropfer zur Verfügung gestellt. Wie diese Mittel verteilt werden, darüber informiert am 25. November die NBank, die für das Land Niedersachsen für die Gewährung der Hilfen verantwortlich ist. Eingeladen sind Betroffene aus der Gemeinde Amt Neuhaus, der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck. Die Veranstaltung findet um 19 Uhr im Schloss Bleckede, Schlossstraße 10, statt.

Eingeladen sind Privateigentümer und Wohnungsbaugesellschaften, denen durch das Hochwasser vom 18. Mai bis 4. Juli 2013 an ihrem selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum Schäden in einem Wert von mindestens 500 Euro entstanden sind. Darüber hinaus können auch Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter von Wohnraum Hilfen für Schäden am Hausrat beantragen, teilt die Stadt Bleckede mit.

Im Richtlinienentwurf heißt es zum Gegenstand der Förderung: "Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden im Einzugsgebiet des Flussgebiets der Elbe, die im Zeitraum vom 18. Mai 2013 bis zum 04. Juli 2013 entstanden sind. (...) Unter hochwasserbedingte Schäden fallen Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind“.

Nach derzeitigem Planungsstand werde die Förderrichtlinie Mitte November im Bundesanzeiger veröffentlicht und ab Ende kommender Woche sollen die Antragsformulare auf der Internetseite der NBank ( www.nbank.de) eingestellt werden, so die Stadt.