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Fracking beschäftigt nun auch die Stadt

Stadt fordert Informationen des LBEG zu Erkundungsplänen

Hansestadt, 09.10.2012 - Die Ängste um ein mögliches Fracking durch Bodenerkundungen, die ein US-amerikanisches Unternehmen im Landkreis Lüneburg auf der Suche nach Erdöl oder Erdgas vornehmen will, haben nun auch die Hansestadt erreicht. Oberbürgermeister Ulrich Mädge hat heute das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) aufgefordert, mehr Informationen über die Erkundungspläne zu liefern.

"Wir fordern die Verantwortlichen des LBEG daher auf, in unseren Gremien Rede und Antwort zu stehen. Die geologischen und hydrologischen Verhältnisse im Boden des Lüneburger Stadtgebiets sind kompliziert, das Vorhaben auf der anderen Seite auch. Das lässt sich nicht im Handstreich beurteilen, dazu sind ausführliche Informationen nötig", sagte Mädge heute. 

Wie berichtet, plant ein US-Unternehmen, Bodenuntersuchungen im Landkreis Lüneburg vorzunehmen, um daraus Rückschlüsse auf mögliche Erdöl- oder Erdgasvorkommen ziehen zu können. Kritiker fürchten, dass in der Folge dieser Erkundungen die sogenannte Fracking-Methode angewendet wird, eine Technologie, die aufgrund des Einsatzes chemischer Mittel zu einer Gefährdung des Grund- und Trinkwassers in der Region führen könnte.

"Das Schreiben des Landesamtes wirft mehr Fragen auf als es beantwortet", kritisiert der Oberbürgermeister. Die Stadt fordert daher, dass die Frist für eine Stellungnahme verlängert wird, "und zwar mindestens bis zum Jahresende", so Mädge. Nach Kenntnissen der Stadt können die Erkundungen Auswirkungen auf das Grundwasser und den Untergrund haben. "Viel mehr Informationen liegen der Hansestadt nicht vor", so die Stadt heute.

Auf Nachfrage von LGheute begründet das LBEG die spärlichen Informationen mit dem Schutz des Antragstellers. "Die von den jeweiligen Antragstellern eingereichten Anträge auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis enthalten Betriebsgeheimnisse, deren Bekanntwerden z.B. gegenüber konkurrierenden Wirtschaftsunternehmen zu extrem hohen wirtschaftlichen Schäden führen können. Aus diesem Grund dürfen derartige Daten während des laufenden Antragsverfahrens weder vom LBEG noch von anderen beteiligten Behörden - auch nicht nach dem Umweltinformationsgesetz - herausgegeben werden."

Das LBEG sieht sich lediglich in der Lage, auf Fragen zu antworten, "die sich auf die Praxis der Erlaubniserteilung im Allgemeinen beziehen", wie LBEG-Pressesprecher Andreas Beuge mitteilte. An den Antrag, der jetzt von dem US-Unternehmen gestellt worden ist, sei auch noch nicht der Einsatz der Fracking-Technologie gekoppelt, so die Behörde. Bei einem Erlaubnisverfahren werde lediglich die Verleihung des Rechts zur Aufsuchung eines bestimmten Bodenschatzes und in einem bestimmten Gebiet beantragt. "Die Genehmigung zum Einsatz von technischen Verfahren, wie dem Frack-Verfahren, erfolgt damit nicht", so die LBEG. Hierzu sei ein gesonderter Antrag in Form eines sogenannten Betriebsplans erforderlich.