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Dunkle Wolken über Mädge

Früherer Mitarbeiter stellt Strafanzeige gegen Lüneburgs OB - CDU-Stadtratsfraktion erwägt Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Lüneburg, 10.03.2014 - Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge stehen harte Zeiten bevor. Sein früherer Mitarbeiter Eckhard Rödenbeck hat Strafanzeige gegen Mädge erstattet wegen des Verdachts übler Nachrede, Verleumdung, Urkundenunterdrückung und versuchten Prozessbetrugs. In einer sechsseitigen Strafanzeige, die LGheute vorliegt und die inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg eingegangen ist, begründet Rödenbeck seine Vorwürfe. Neben der Strafanzeige droht Mädge weiteres Ungemach: Die CDU-Stadtratsfraktion erwägt, gegen den Oberbürgermeister ein Disziplinarverfahren zu beantragen.

Hintergrund ist ein zurückliegendes Disziplinarverfahren, das Mädge gegen seinen früheren Mitarbeiter Eckhard Rödenbeck und den noch amtierenden Ersten Stadtrat Peter Koch wegen angeblicher Dienstverletzungen angestrengt hatte, gegen das beide sich aber zwischenzeitlich erfolgreich vor Gericht zur Wehr setzen konnten. Dabei ging es um die Anmietung asbestbelasteter Hallen am Pulverweg für Jugendwerkstätten. Mädge hatte seinen beiden Mitarbeitern fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen, was aber vor Gericht keinen Bestand hatte (LGheute berichtete). 

Die CDU prüft nun, ob sie in Anbetracht der vor dem Hintergrund der bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen hervorgetretenen Erkenntnisse ein Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Mädge beantragen soll. "Wir haben darüber heute diskutiert, das ist richtig", bestätigt CDU-Fraktionschef Eckhard Pols. Zu einem entsprechenden Beschluss sei es aber nicht gekommen, da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das letztlich zur Entlastung von Eckhard Rödenbeck geführt habe, nicht sämtlichen Fraktionsmitgliedern vorgelegen habe.

Im Kern geht es bei dem von der CDU diskutierten Disziplinarverfahren um die Frage, ob Mädge dem Gericht absichtlich Unterlagen vorenthalten hat, aus denen hervorgegangen wäre, dass nicht Eckhard Rödenbeck, sondern das Dezernat VI in Person von Stadtbaurätin Heike Gundermann für die Vorgänge um den Pulverweg verantwortlich gewesen ist und ob aus diesem Umstand heraus dem Oberbürgermeister vorzuwerfen ist, seine Treue- und Fürsorgepflicht gegenüber Rödenbeck verletzt zu haben.

"Wir werden uns jetzt das Urteil des OVG genau anschauen", sagte Pols heute Abend. Die nächste CDU-Fraktionssitzung ist am kommenden Montag, dann soll beschlossen werden, ob der Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gestellt werden soll.