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Peinliche Personalie beim LBEG

Mitarbeiter der Landesbehörde war nebenberuflich Prokurist einer Bergbaufirma

Hannover, 09.12.2012 - Ein Disziplinarverfahren beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) hat jetzt zu einer parlamentarischen Anfrage im Landtag von Hannover geführt. Der SPD-Abgeordnete Hendrik Tonne wollte von der Landesregierung wissen, welchen Ausgang das Disziplinarverfahren gegen einen LBEG-Abteilungsleiter genommen hat, der eine Nebentätigkeit nicht angezeigt hatte. Der Abteilungsleiter ist beim LBEG für Genehmigungen an Erdgasunternehmen zuständig und war gleichzeitig für eine Firma tätig, die möglicherweise Rohstoffe an diese Unternehmen geliefert hat.

Wie das Wirtschaftsministerium jetzt mitteilt, war das LBEG im April dieses Jahres durch Presseberichte darauf aufmerksam geworden, dass ein leitender Beamter der Behörde seit 2009 Prokurist einer Firma in Nordrhein-Westfalen ist, die Rohstoffe vertreibt, die beim "Fracking" zum Einsatz kommen. Eine Prüfung habe ergeben, dass der Beamte versäumt hatte, dem LBEG diese Nebentätigkeit anzuzeigen. Nach Auskunft des Ministeriums wäre die Ausübung der Nebentätigkeit verboten worden, "da eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen werden konnte." Noch im April habe der Beamte beantragt, seine Prokura löschen zu lassen.

Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums ist die unterlassene Anzeige der Nebentätigkeit eine Dienstpflichtverletzung, die disziplinarisch durch das Ministerium geahndet wurde. Das Disziplinarverfahren ist inzwischen rechtskräftig abgeschlossen.

Der Beamte, so die Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode, habe glaubhaft versichert, keinerlei Geschäftstätigkeiten für die Firma wahrgenommen zu haben. Es habe auch zu keiner Zeit ein Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto auf seinen Namen bei der Firma bestanden. Die Prokura sei ausschließlich aus familiären und erbrechtlichen Gründen eingetragen worden, um im Falle eines Ausfalls des Schwiegervaters des Betroffenen, der Geschäftsführer der Firma ist, für eine Übergangszeit handlungsfähig zu sein. Ein Entgelt hierfür sei zu keiner Zeit gezahlt worden.

Der SPD-Abgeordnete Tonne wollte zudem wissen, ob vor diesem Hintergrund eine Überprüfung auch der weiteren Mitarbeiter auf interessenkollidierende Nebentätigkeiten durchgeführt wurde. Dies aber wurde vom Ministerium mit dem Hinweis verneint, eine systematische Prüfung durch den Dienstherrn sei nicht möglich, "soweit sich im Dienstbetrieb keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben".

Das LBEG selber ist im Landkreis Lüneburg derzeit nicht gut gelitten, seit bekannt wurde, dass im Landkreis nach unkonventionellen Erdgasvorkommen gesucht werden soll. Die Behörde ist für das Genehmigungsverfahren zuständig, an dessen Ende auch der Einsatz der umstrittenen Fracking-Technologie stehen kann. Erst vor wenigen Tagen informierte das LBEG die Umweltausschüsse von Stadt und Landkreis Lüneburg über das aktuelle Verfahren (LGheute berichtete).