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CDU drängt auf Planfeststellungsverfahren für Elbbrücke

Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Sitzung des Straßenbauausschusses

Lüneburg, 10.02.2013 - Für die geplante Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau soll nach den Vorstellungen der CDU-Kreistagsfraktion jetzt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Dies sieht ein entsprechender Antrag vor, den die Fraktion zur kommenden Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses am 12. Februar eingereicht hat. Die CDU begründet ihren Antrag mit dem Ergebnis der Bürgerbefragung, die am 20. Januar durchgeführt wurde.

Das Planfeststellungsverfahren soll unmittelbar an das jetzt noch laufende Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, heißt es in dem Antrag der CDU. Hierzu soll der Ausschuss den Betrieb für Straßenbau- und Unterhaltung (SBU) ermächtigen, als zuständiges Landesplanungsbehörde beim Landkreis einen entsprechenden Antrag zu stellen.

"Nach dem Ergebnis der Bürgerbefragung muss das Projekt nun konsequent fortgeführt und der nächste Planungsschritt, das Planfeststellungsverfahren, schnellstmöglich umgesetzt werden", heißt es zur Begründung im Antrag der CDU. Bei der Bürgerbefragung hatten sich 49,5 Prozent der Wähler für den Bau der Brücke ausgesprochen, 28,1 Prozent stimmten mit Nein und 22,4 Prozent sprachen sich für den Bau aus, sofern er den Landkreis nicht mehr als 10 Millionen Euro kostet (LGheute berichtete). Über die Bewertung des Befragungsergebnisses ist inzwischen ein Streit zwischen den Befürwortern und Gegnern der Bürcke ausgebrochen.

Das laufende Raumordnungsverfahren dauert voraussichtlich noch bis Mitte des Jahres und schließt bei positivem Ausgang mit einer landesplanerischen Feststellung des Trassenverlaufs ab. Die konkrete Planung bleibt dann dem Planfeststellungsverfahren überlassen. Erst der Planfeststellungsbeschluss gibt das erforderliche Baurecht, ähnlich der Baugenehmigung bei einem Haus.

Das jetzt eingeleitete Raumordnungsverfahren dauert sechs Monate und schließt bei positivem Ausgang mit einer landesplanerischen Feststellung des Trassenverlaufs ab. Die konkrete Planung bleibt dem Planfeststellungsverfahren überlassen. Erst der Planfeststellungsbeschluss gibt das erforderliche Baurecht, ähnlich der Baugenehmigung bei einem Haus.

Das Raumordnungsverfahren selbst musste zu Jahresbeginn aufgrund eines Formfehlers verlängert werden (LGheute berichtete). Die Zulässigkeit der Auslegungspläne zur Elbbrücke hatte kürzlich die Bürgerinitiative "Ja zur Fähre - Nein zur Brücke" angezweifelt, da der geplante Trassenverlauf ihrer Auffassung nach Vertragsbestimmungen verstoße (LGheute berichtete).