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Love Mobiles dürfen bleiben

Entwicklung soll weiterhin im Auge behalten werden

Lüneburg, 23.12.2013 - Eine Sperrgebietsverordnung für sogenannte "Love Mobiles", fahrbare Bordell-Ableger an Orts- und Waldesrändern, wird es vorerst nicht geben. Darin kamen die Teilnehmer des zweiten "Runden Tisches" bei der Polizeidirektion Lüneburg überein. Sie waren sich einig, dass derzeit keine rechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Verordnung vorliege, teilte die Polizei Lüneburg jetzt mit. Bei einem Treffen in der Polizeidirektion Lüneburg wurden die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden vor Ort diskutiert, die bereits bei einem vorangegangenen Treffen im Oktober ausgelotet worden waren (LGheute berichtete).

Die Vertreter der Landkreise kamen gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden überein, dass zur Zeit kein akuter Handlungsbedarf bestehe, gegen vorhandene "Love-Mobiles" vorzugehen. Zwar gebe es gelegentlich Beschwerden, jedoch hätte ein Einschreiten nach Baurecht oder Wald- und Landschaftsschutzrecht die Gefahr eines "Verdrängungseffektes". Von daher müsse immer genau abgewogen werden, heißt es in der Mitteilung der Polizei.

Die rechtlichen Voraussetzungen einer von der Polizeidirektion zu erlassenden Sperrgebietsverordnung liegen, laut den Teilnehmern des "Runden Tisches", derzeit nicht vor. Allerdings besteht Einvernehmen, die Entwicklung vor Ort auch in 2014 im Auge zu behalten und von den bestehenden ordnungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten bei Bedarf Gebrauch zu machen.