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Bei 200 Meter soll noch nicht Schluss sein

Land will Begrenzung der Höhe für Windkraftanlagen im Landkreis Lüneburg nicht zustimmen

Wie hoch ist hoch genug? Der Landkreis will Windkraftanlagen auf 200 Meter begrenzen, das Land möchte sich hingegen auf kein Limit festlegen. Foto: LGheuteLüneburg, 05.11.2015 - Lange hat der Landkreis Lüneburg an seinem Konzept für Vorrangflächen für Windkraftanlagen gearbeitet, am Ende wurden acht Gebiete ausgewiesen, in denen künftig neue Anlagen entstehen dürfen. Eines der zentralen Festlegungen dabei war die Begrenzung der Anlagenhöhe auf maximal 200 Meter. Zwar hat das Amt für regionale Landesentwicklung das Planungskonzept und Verfahren des Landkreises akzeptiert und damit die acht Vorrangflächen für die Windenergie genehmigt – allerdings soll die darin formulierte Höhenbegrenzung der Anlagen auf 200 Meter aus dem Konzept gestrichen werden. Doch der Landkreis standhaft bleiben.

Nach Beratungen der im Kreistag vertretenen Parteien mit Landrat Manfred Nahrstedt heißt es nun: Es sollen alle politischen Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Höhenbegrenzung im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) aufrecht zu erhalten. Dazu soll Nahrstedt auf das niedersächsische Landwirtschaftsministerium zugehen, parallel soll die Verwaltung auch die Erfolgsaussicht einer Klage prüfen.

Im Juni 2015 hatte der Kreistag die Änderung des RROP zur Festlegung von Vorrangflächen für die Windenergie beschlossen (LGheute berichtete). Bestandteil dieses Beschlusses war auch die Höhenbegrenzung der neu zu errichtenden Windenergieanlagen auf maximal 200 Meter. Diese Begrenzung wurde festgelegt, um das Landschaftsbild zu wahren, ohne den Anlagenbau auf den vorgesehenen Flächen deshalb zu beeinträchtigen, wie der Landkreis ausführt.

Das Planungskonzept sieht acht Vorranggebiete mit insgesamt 751 Hektar – das sind knapp 0,6 Prozent der gesamten Landkreisfläche – vor, die sich nach Kriterien wie dem bestmöglichen Schutz von Mensch und Natur sowie Mindestabständen zu Wohnhäusern und zwischen den Gebieten ergeben haben. Die Genehmigung dieser Windenergie-Flächen im Kreisgebiet wird nur wirksam, wenn der Kreistag der Maßgabe zustimmt und anschließend der Plan im Amtsblatt bekanntgemacht wird.

Seit 2011 hat der Landkreis die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie vorbereitet. Bei den drei öffentlichen Beteiligungsverfahren gingen insgesamt mehr als 2.000 Einwendungen ein, die der Landkreis beantwortete und in die Abwägung mit einbezog.