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Windkraftanlagen dürfen wachsen

Landrat Nahrstedt knickt ein und akzeptiert Vorgaben aus Hannover

Auch bei der Höhe der Windkraftanlagen soll es keine Obergrenze geben, gab das Umweltministerium in Hannover vor. Foto: LGheuteLüneburg, 22.11.2015 - Maximal 200 Meter hoch sollten Windkraftanlagen noch im Landkreis Lüneburg in den Himmel ragen dürfen, das sahen die Festlegungen für die Vorranggebiete für Windräder vor, die der Landkreis nach jahrelangen Diskussionen und Abstimmungen für das neue Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) getroffen hatte. Daraus wird nun aber offenbar nichts. Nach einem Gespräch mit Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) knickte Landrat Manfred Nahrstedt ein und zog eine angekündigte Klage wieder zurück.

"Wir haben alles versucht, die Höhenbegrenzung zu bekommen, haben uns aber leider nicht durchsetzen können“, sagt Nahrstedt, "eventuell müssen entsprechende kommunale Regelungen getroffen werden. Eine Klage gegen die Genehmigung mit der Maßgabe, die 200-Meter-Höhenbegrenzung zu streichen, hat keine Aussicht auf Erfolg.“ Gemeinsam mit der stellvertretenden Landrätin Nicole Ziemer hat der Landrat deshalb die Eilentscheidung getroffen, dass keine Klage eingereicht werden soll. Darüber wurden auch die Kreistagsmitglieder informiert.

Am 18. November hatte Nahrstedt persönlich in Hannover ein Gespräch mit Landwirtschaftsminister Meyer geführt, um das Land von der beabsichtigten 200-Meter-Höhenbegrenzung zu überzeugen. Als erster Landkreis in Niedersachsen hatte der Landkreis Lüneburg versucht, auf regionaler Ebene eine pauschale Höhenbegrenzung für das gesamte Kreisgebiet festzusetzen.

Der grüne Minister aber schließt sich offenbar weiterhin der Auffassung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg an, wonach eine pauschale Höhenbegrenzung in einem RROP nicht zulässig sei. Es bedürfe der Einzelbetrachtung, und konkrete, örtliche Gründe müssten benannt und belegt werden.

Anfang November hatte das Amt für regionale Landesentwicklung das Planungskonzept und Verfahren des Landkreises akzeptiert und damit die acht Vorrangflächen für Windenergie genehmigt – allerdings mit einer sogenannten Maßgabe: Die darin formulierte Höhenbegrenzung der Anlagen auf 200 Meter sollte aus dem Konzept gestrichen werden (LGheute berichtete). Im Juni 2015 hatte der Kreistag die Änderung des RROP zur Festlegung von Vorrangflächen für die Windenergie beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses war auch die Höhenbegrenzung der neu zu errichtenden Windenergieanlagen auf maximal 200 Meter.