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Wind-Riesen dürfen weiter wachsen

Kreistag stimmt Streichung der Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen zu

Vorerst kein Ende in Sicht bei der Größe der künftigen Windkraftanlagen, die im Landkreis errichtet werden. Foto: LGheuteLüneburg, 02.01.2016 - 200 Meter, größer und höher sollten die Windkraftanlagen nicht in den Himmel ragen, die künftig im Landkreis Lüneburg errichtet werden. So steht es noch in dem erst vor wenigen Monaten verabschiedeten Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), in dem der Kreis Vorrangflächen für die Energiemaschinen festlegen wollte. Doch da wurde die Rechnung offenbar ohne den Wirt gemacht, denn das Land legte sein Veto gegen die im RROP festgelegte Höhenbegrenzung ein. Nun musste der Kreistag klein beigeben und beschloss noch in seiner letzten Sitzung im vergangenen Jahr die Streichung seiner Vorgabe.  

Nach mehr als vier Jahren Planung hatten die Kreistagsabgeordneten das RROP zur Festlegung von Vorrangflächen für die Windenergie endgültig auf den Weg gebracht. Bereits im Juni 2015 hatte der Kreistag die Änderung des RROP als Satzung beschlossen. Das Amt für regionale Landesentwicklung hatte das Planungskonzept und Verfahren des Landkreises daraufhin im Oktober akzeptiert und die acht Vorrangflächen für die Windenergie mit der Maßgabe genehmigt. Doch dann regte sich Widerstand in Hannover, dort wollte man den Lüneburger Sonderweg nicht akzeptieren (LGheute berichtete). Der Kreistag beschloss daraufhin neu, nun wird das überarbeitete RROP voraussichtlich im Februar 2016 mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt in Kraft treten.

Das Planungskonzept sieht acht Vorranggebiete mit insgesamt 751 Hektar – das sind knapp 0,6 Prozent der gesamten Landkreisfläche – vor, die sich nach Kriterien wie dem bestmöglichen Schutz von Mensch und Natur sowie Mindestabständen zu Wohnhäusern und zwischen den Gebieten ergeben haben. Die Genehmigung dieser Windenergie-Flächen im Kreisgebiet wird erst wirksam, wenn der Plan im Amtsblatt bekanntgemacht wird.