Autobahngegner planen Abseilaktion an der Hamburger Straße
Lüneburg, 29.03.2022 - Mit einer Abseilaktion über die A39 soll am kommenden Sonntag, 3. April, gegen den Bau der A39 protestiert werden. Die Aktion findet zwischen 11 und 12 Uhr an der Brücke der Hamburger Straße im Bereich der Anschlussstelle Lüneburg-Nord statt. Veranstalter ist das Lüneburger "KlimaKollektiv". Die Versammlung ist bei der Stadt Lüneburg angemeldet worden.
Die Abseilaktion findet unter dem Motto "Abhängen für die Mobilitätswende, Klimaschutz ist kein Verbrechen – Autobahnen schon" statt und ist Teil einer Aktionswoche gegen die Autobahnprojekte A14 und A39 , an der auch das Bündnis Verkehrswende statt Antriebswende aus Braunschweig und die "Aktionsgruppe Keine A14" beteiligt sind. Start der Demonstration ist um 10.30 Uhr an der Kreuzung Hamburger Straße/An der Pferdehütte.
Mit der Aktion wollen sich die Veranstalter "gegen die geplanten klimaschädlichen Autobahnprojekte A39 und A14 und für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende" einsetzen, sagt Theresa Berghof vom Klima-Kollektiv Lüneburg.
Ursprünglich hatte das Klimakollektiv eine andere Brücke als Versammlungsort angemeldet, aber im Kooperationsgespräch mit dem Ordnungsamt habe man sich auf die Brücke Hamburger Straße geeinigt, so Berghof. "Das Ordnungsamt hat mündlich bestätigt, dass die Versammlung wie geplant stattfinden kann. Ein schriftlicher Auflagenbescheid soll in Kürze folgen."
Kommentare
Demonstrationen müssen nicht "genehmigt" werden, sie müssen lediglich angezeigt werden. Da sich Demonstrationen recht häufig gegen hoheitliches Handeln richten (Verwaltungen, Regierungen) wäre es reichlich absurd ihnen die Entscheidung zu überlassen ob eine Demo gegen Sie "genehm" ist.
Diese Demonstration wurde sogar erst an anderer Stelle angemeldet und in einem (üblichen) Kooperationsges präch, um Demonstrationsz weck, die damit verbundenen Einschränkungen anderer Belange (etwa des Verkehrsflusse) und Demonstrationsm ittel in Einklang zu bringen, wurde der Versammlungsort sogar geändert. Ansonsten hätte es vermutlich einen abweichenden Demonstrationso rt als Auflage oder andere Auflagen gegeben. Dies ist möglich - Demonstrationen zum Schutz anderer Rechtsgüter zu beauflagen. Aber einfach so Demonstrationen zu verbieten, das geht in Autokratien, aber nicht in liberalen Demokratien.