Neue Berechnung der Straßenreinigungsgebühren laut OVG zulässig
Lüneburg, 25.04.2024 - Für die einen ist sie ein Buch mit sieben Siegeln, für andere ein grundsätzliches Ärgernis – die Berechnung der Lüneburger Straßenreinigungsgebühren, die seit 2018 nach dem sogenannten Quadratwurzelmaßstab berechnet werden. Zuvor wurden die Gebühren danach berechnet, mit wieviel Metern ein Grundstück an der zu reinigenden Straßenseite anliegt. Die Umstellung schmeckte nicht allen, einige klagten. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.