AfD-Politiker klagt gegen seine Nichtzulassung als Kandidat für das Landratsamt in Lüneburg
Lüneburg, 09.08.2026 - Die Nichtzulassung des AfD-Politikers Stephan Bothe als Kandidat für das Amt des Landrats des Landkreises Lüneburg hat nach reichweitenstarker Medien-Resonanz nun auch ein juristisches Nachspiel. Heute ließ Bothe über seinen Rechtsbeistand Klage beim Verwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Entscheidung des Wahlausschusses des Landkreises Lüneburg einlegen. Dieser hatte sich am 29. Juli mehrheitlich gegen die Kandidatur Bothes ausgesprochen und das mit fehlender Verfassungstreue des AfD-Politikers begründet.











