Der Kampf gegen neue politische Strömungen führt nicht immer zum erhofften Ziel
28.08.2026 - "Und so führte Bismarck von 1878 an einen erbarmungslosen Kampf gegen die Sozialdemokraten. Das 'Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie' sah schreckliche Dinge vor: Ausweisung der Führer – nicht aus Deutschland, aber aus ihren jeweiligen Wohnsitzen –, Verbot sozialdemokratischer Vereine, von Versammlungen, Druckschriften, Zeitungen. Die Sozialdemokratie existierte in der zweiten Hälfte der Bismarckzeit höchstens noch halb legal. Sie war wirklich verfolgt. Zwar durfte sie sich um Reichstagssitze bewerben, durfte Wahlkämpfe führen und auch im Reichstag vertreten sein. An diese verfassungsmäßigen Rechte rührte Bismarck nicht. Alles andere aber blieb der SPD verboten.











