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Kommt jetzt das Alkoholverbot?

Rat will am Donnerstag entscheiden – Wirtschaft spricht sich für ein Verbot aus

Diese Sitzgruppen am Sande sind in der Trinker-Szene besonders beliebt. Foto: LGheuteLüneburg, 20.04.2026 - Der Lüneburger Trinkerszene geht es wie vielen anderen auch: Sie liebt den Platz am Sande. Nachdem die Stadtverwaltung dort auch noch Sitze und Bänke aufstellen ließ, ist deren Freude über die gestiegene Aufenthaltsqualität nochmals gewachsen – Bier und Schnaps schmecken in geselliger Runde einfach besser. Bei Passanten, Touristen und Händlern hält sich die Begeisterung über den Zuwachs an ihren trinkfreudigen Mitmenschen jedoch in Grenzen. Im Rat der Stadt soll deshalb über ein Alkoholverbot am Sande entschieden werden. Zuspruch dafür kommt von der lokalen Wirtschaft.

Im Vorfeld der Entscheidung des Rats in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April, wirbt Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), für eine gezielte und praxistaugliche Regelung "mit Augenmaß". Er sagt: "Die geplante Alkoholverbotszone am Platz Am Sande ist aus Sicht der regionalen Wirtschaft ein sinnvoller Beitrag für mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. Unsere Innenstadt muss ein Ort sein, an dem sich Menschen sicher fühlen und gerne aufhalten. Davon leben Handel, Gastronomie und Dienstleistungen."

Entscheidend sei, dass die Regelung klar, verhältnismäßig und in der Praxis gut umsetzbar ist, so Zeinert. Klare Ausnahmen für die Außengastronomie müssten deshalb von Anfang an Teil der Regelung sein. Auch große Veranstaltungen wie das Stadtfest dürften durch die Neuregelung nicht unnötig erschwert werden. "Es geht darum, Sicherheit, Aufenthaltsqualität und urbanes Leben klug miteinander zu verbinden. Ein Alkoholverbot kann dabei ein sinnvoller Baustein sein – es ersetzt aber kein umfassendes Sicherheitskonzept mit sichtbarer Präsenz von Ordnungsdienst und Polizei."

◼︎ Geldbuße bis 5.000 Euro

In ihrer Vorlage für die Ratssitzung schlägt Stadtverwaltung ein zwitlich befristetes Alkoholverbot vor. So soll der Verzehr von alkoholischen Getränken in der Zeit von montags bis samstags jeweils von 8 bis 19 Uhr verboten werden. Die Maßnahme soll zudem zunächst nur für einen "Beobachtungszeitraum" bis zum 30. April 2027 gelten, anschließend soll per Evaluation die Wirksamkeit des Verbots ermittelt werden. Verstöße gegen die Verordnung sollen mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden können.

Das geplante Verbot wird in der Stadt kontrovers diskutiert. Vor allem werden Verdrängungseffekte befürchtet, die zu einer Verlagerung der Szene an andere Innenstadtorte führen können. Auch die Verhängung von Bußgeldern gegenüber den in der Regel eher mittellosen Trinkern wird von vielen als wirkungslos beurteilt.

Im Rathaus ist diese Sachlage bekannt, auch, dass damit in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit eingegriffen wird. "Im Ergebnis überwiegt jedoch der Schutzauftrag für die Allgemeinheit und insbesondere für vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche an diesem zentralen Mobilitätsknoten", heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

Der Bereich, in dem das Alkoholverbot gelten soll. Grafik: Stadt Lüneburg

 

 

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