header

"Weder ein klares Ja noch ein klares Nein"

Landrat Böther will sich von rot-grünem Koalitionsvertrag nicht von der Elbbrücke abbringen lassen

Lndrat Jens Böther hält an der Elbbrücke bei Darchau fest. Foto: t&wLüneburg, 03.11.2022 - Kommt die geplante Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau nun doch nicht? Der jetzt zwischen SPD und Grünen vereinbarte Koalitionsvertrag für die künftige Landesregierung in Hannover legt diese Vermutung nahe. Der Landkreis Lüneburg sieht das anders. Landrat Jens Böther erinnert Ministerpräsident Weil an gegebene Zusagen und hält an der Planung fest. 

"Dass unsere geplante Elbbrücke bei Darchau im Koalitionsvertrag von SPD / Bündnis 90 Die Grünen erwähnt wird, überrascht mich nicht. Seit mehr als 35 Jahren warten die Menschen aus dem Amt Neuhaus auf eine sichere und feste Elbquerung, die sie mit ihrem Heimatland Niedersachsen und ihrem Landkreis Lüneburg verbindet. Die Brücke ist eines der größten, wichtigsten, aber auch teuersten Infrastrukturprojekte in Niedersachsen – und das ist in kommunaler Hand, die Planungshoheit liegt beim Landkreis Lüneburg. Und auf dieser Grundlage werden wir weiterplanen", stellt Böther klar.   

◼︎ Weder ein klares Ja noch ein klares Nein

Eine Absage der künftigen Landesregierung bei der Unterstützung der Elbbrücke mag Böther in dem Koalitionsvertrag ohnehin nicht erkennen. Dort heißt es: "Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus." Böther dazu: "Klar ist für mich anders: 'favorisieren' bedeutet 'bevorzugen, lieber mögen' – das ist weder ein klares Ja noch ein klares Nein zur Brücke. Auf eine eindeutige Formulierung haben sich die Verhandlungspartner offenbar nicht einigen können, denn auch in der neuen Landesregierung gibt es Brückenbefürworter genauso wie Brückengegner."

Viel wichtiger als der kurze Satz zur Elbbrücke sei für ihn, dass die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu einem ihrer wichtigsten Ziele für Niedersachsen erklärt, einen attraktiven ÖPNV auch auf dem Lande ermöglichen will und auch das Thema Klimaschutz und Klimafolgenanpassung selbstverständlich zum Portfolio gehören – "alles Ziele, die wir auch mit der Elbbrücke verfolgen", so der Landrat. 

Böther erinnert zugleich daran, dass die Elbbrücke 2019 von einer breiten Mehrheit im Kreistag – darunter die Stimmen der CDU und auch der SPD – wieder auf den Weg gebracht wurde. Auf dieser Basis bearbeitet der Landkreis die Planungen. Die Unterlagen für den Planfeststellungsantrag sollen im kommenden Jahr fertiggestellt und der Antrag gestellt werden. Das Projekt erfüllt zudem die Kriterien des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und sei längst in den Mehrjahresplanungen des Landes enthalten.

◼︎ "Die Verlässlichkeit des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers stehen für mich außer Frage"

"Dem früheren und zukünftigen Verkehrsminister Olaf Lies, mit unserer Region als Umweltminister auch bestens vertraut, ist das Projekt wohlbekannt und auch unser alter und neuer Ministerpräsident hat in seinem Interview in der Landeszeitung deutlich gemacht, dass getroffene Zusagen eingehalten werden. Dazu gehören die Finanzierung des Projektes über mehrere Haushaltsjahre und auch die Zusage des Landes, zusätzliche 6 Millionen Euro aus den Planungsmitteln des Landes beizusteuern. Die Verlässlichkeit des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers stehen für mich außer Frage", so Böther. 

Eine Fährverbindung könne nicht das für die Entwicklung der Region leisten, was eine feste Elbquerung an Vorteilen für die Menschen im Alltag bringt, erläutert der Landrat. Zudem zeige der Klimawandel, dass die Elbe weder in Längs- noch in Querrichtung ein verlässlich zu befahrender Fluss ist. "80 Ausfalltage in diesem Jahr bei der Fähre in Darchau / Neu Darchau sprechen Bände."

Der Landkreis werde das "für seine Menschen im Landkreis und der Region so bedeutende Projekt" auch mit dem Land Niedersachsen weiter voran und zur Umsetzung bringen. "Das nächste Ziel ist ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung für die Brücke."