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Grundsteuererklärung muss bis 31. Januar abgegeben werden

Ministerium schließt weitere Verlängerung der Abgabefrist aus

Hannover, 09.01.2023 - Nur gut jeder zweite Grundstücksbesitzer in Niedersachsen ist bislang seiner Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung nachgekommen. Wie das Finanzministerium in Hannover mitteilt, waren bis zum 28. Dezember rund 1,9 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen, eine Eingangsquote von rund 55 Prozent. Zugleich erinnert das Ministerium daran, dass die Abgabepflicht am 31. Januar endet.

Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere appelliert an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen innerhalb der Frist abzugeben: "Eine erneute Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Finanzverwaltung muss bis Ende 2023 den Großteil der 3,5 Millionen Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen."

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hatte, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab 2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden. 

Heere betonte, dass eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens nicht Ziel der Landesregierung sei. "Gleichwohl wird und muss es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen kommen", so das Ministerium. Das könne sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteuer setzen letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz fest. Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel ist, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.

"Die Erklärung lässt sich mit wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen", erklärte das Ministerium weiter. Doch das wird von vielen Grundbesitzern bezweifelt: die Online-Abfragen seien oft unverständlich und kompliziert und zum Teil auch widersprüchlich. Nicht zuletzt deswegen und der noch vielen nicht abgegebenen Erklärungen war die Abgabefrist auf den 31. Januar verlängert worden. Ursprünglich war hierfür der 31. Oktober 2022 vorgesehen.

Auf der Website des  Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Dort gibt es auch eine beispielhafte Klick-Anleitung, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. 

Der eigens eingerichtete  Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.