header

Gerichtlicher Erfolg für Avacon-Kunden

Oberlandesgericht Celle hält Fernwärme-Konditionen des Versorgers für unzulässig 

Lüneburg, 17.12.2025 - Sind die Preisgleitklauseln der Avacon Natur bei der Berechnung der Fernwärmepreise zulässig? Das steht seit Monaten im Raum, seit vor allem Mieter im Lüneburger Stadtviertel Kaltenmoor über überhöhte Fernwärmeabrechnungen klagen. Avacon hat dies bislang bestritten, doch nun hat das Oberlandesgericht Celle ein Urteil gefällt und der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale Recht gegeben, der sich der Sache angenommen hat. Demnach hält das Gericht die erfolgten Preiserhöhungen – mit wenigen Ausnahmen – für unzulässig. 

In der jüngsten Ratssitzung berichtete dazu Lüneburgs Erster Stadtrat Markus Moßmann: "Aus städtischer Sicht gebietet es die Transparenz, dass die Preisanpassungsklausel ohne Rücksicht auf eingelegte Rechtsmittel zügig angepasst wird und die Avacon hierzu klar und offen in Richtung der betroffenen Verbraucher kommuniziert, wie es weitergeht." Dies habe die Stadt gegenüber der Avacon Natur deutlich gemacht. "Uns wurde zugesagt, dass wir hier unmittelbar über weitere Entscheidungen in Kenntnis gesetzt werden, um dann Betroffene sowie den Arbeitskreis Fernwärme informieren zu können."

Was das für Fernwärmekunden auch in Lüneburg bedeutet, ist noch nicht absehbar. Die Verbraucherzentrale prüft aktuell eine Sammelklage. Die Avacon hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. 

Verbraucher, die Fernwärme von der Avacon Natur beziehen, können sich bei der Mieterberatung der AWO oder bei der Verbraucherzentrale über eventuelle rechtliche Schritte informieren. Die Stadt selbst dürfe nicht rechtlich beraten, teilte die Stadtverwaltung mit.

◼︎ Bisher dazu auf LGheute:

 

 

Kommentar schreiben