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Darf endlich gebaut werden?

Am Montag wird der lang ersehnte Planfeststellungsbeschluss für die Elbbrücke in Neu Darchau veröffentlicht

Noch existiert sie nur als Grafik: die geplante Elbbrücke bei Neu Darchau. Grafik: Landkreis LüneburgLüneburg, 14.05.2026 - Dass Deutschland krankt, ist offenkundig, vor allem, wenn es um neue Projekte im Verkehrssektor geht. Unendliche Planungszeiten, mühsame Öffentlichkeitsbeteiligungen, lahmlegende Klagewege und explodierende Kosten bringen inzwischen nahezu jedes Vorhaben zur Strecke. Nicht anders bei der geplanten Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau. Die sollte schon bald nach dem Mauerfall gebaut werden, mehr als 30 Jahre später steht die Brücke aber noch immer nicht. Nun könnte das Vorhaben neuen Schwung bekommen, denn in vier Tagen wird mitgeteilt, ob es für die Brücke die lang ersehnte Baugenehmigung gibt.

"Am kommenden Montag, 18. Mai, wird die Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss bekanntmachen", teilte der Landkreis Lüneburg gestern mit. Was eher schlicht daherkommt, hat es gleichwohl in sich. Denn der Planfeststellungsbeschluss legt fest, ob die Brücke nun endlich gebaut werden darf oder nicht. 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung endet das mehrjährige behördliche Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren für das Infrastrukturprojekt. Kommunen, Anwohner und Träger öffentlicher Belange, zu denen auch klagefreudige Organisationen wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) oder der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) gehören, haben damit keine rechtswirksamen Eingriffsmöglichkeiten mehr.

Allerdings können auch gegen die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde Rechtsmittel eingelegt werden. Geklagt werden darf dann aber nur noch gegen den Beschluss der Behörde. Einwendungen gegen das Projekt als solchem sind dann nicht mehr zulässig.

Interessant dabei: Die Planfeststellungsbehörde ist Teil des Landkreises Lüneburg, der wiederum über seinen landkreiseigenen Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) Auftraggeber der Brücke ist. Einwirkungen des Landkreises in die unabhängig arbeitende Behörde sind dennoch ausgeschlossen, versichert der Pressesprecher des Landkreises Lüneburg, Karsten Schulz. Gegenüber LGheute sagt er: "Wir wissen nicht, wie die Planfeststellungsbehörde am Montag entscheidet."

◼︎ Wie geht es weiter?

Die von der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde betroffenen Gemeinden – das Amt Neuhaus, der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau – sind gehalten, die Beschlussunterlagen ab dem 19. Mai öffentlich auslegen. Diese können dann bis zum 2. Juni von jedermann eingesehen werden. Dagegen kann innerhalb einer Frist von einem Monat geklagt werden. "Am 3. Juli wissen wir, ob Rechtsmittel eingereicht wurden und wer geklagt hat", so Schulz. Sollte es einen negativen Beschluss, also keine Baugenehmigung geben, könnte auch der Landkreis klagen – quasi also gegen sich selbst.

Je nach Klage-Situation könnte der Landkreis voraussichtlich ab Mitte August mit der Ausführungsplanung beginnen. Diese könnte laut Schulz bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden.

◼︎ Bagger werden nicht so schnell anrücken 

Aber auch dann können die Bagger noch nicht anrollen, da die Finanzierung der Projekts weiterhin nicht in trockenen Tüchern ist. Zwar hat Hannover die Förderfähigkeit des Projekts grundsätzlich bestätigt, eine Zahlungsverpflichtung ist damit dennoch nicht verbunden.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Beschluss für die Förderfähigkeit bis zum 27. Januar 2031 befristet ist – ein Termin, der bei langwierigen Klagen schneller näherrücken kann als dem Landkreis lieb ist. Denn auch der Kreistag in Lüneburg hat sich vorbehalten, grünes Licht für den Bau der Brücke erst dann zu geben, wenn sämtliche rechtlichen und planerischen Voraussetzungen erfüllt sind und klar ist, wieviel der Landkreis selbst für seine Brücke zahlen muss (LGheute berichtete).

 

 

 

 

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