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Hannover schließt Lieferung von Dioxin-Eiern nach Niedersachsen aus

Landkreis, 06.04.2012 - Nachdem am vergangenen Dienstag die Belastung von Eiern eines Bio-Betriebes in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch Dioxin bekannt geworden war, gibt das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung in Hannover jetzt Entwarnung. Das Ministerium schließt aus, dass Eier, die aus dem betroffenen Betrieb möglicherweise belastet sind, an niedersächsische Verbraucher gelangt sein könnten.

Niedersachsen wurde vorgestern von NRW über erhöhte Summenwerte für Dioxine in Eiern aus einem dortigen Biobetrieb informiert. NRW bat daraufhin um Informationen zu den von einem niedersächsischen Mischfuttermittelhersteller gelieferten Futtermitteln. In Niedersachsen wurden die Eigenkontrollergebnisse des Mischfuttermittelherstellers geprüft, die nach Angaben des Ministeriums alle unterhalb der geltenden Höchstmengen lagen. Dieser Befund wurde in der Zwischenzeit durch ein als unauffällig bezeichnetes Untersuchungsergebnis einer Futtermittelprobe aus dem landwirtschaftlichen Betrieb in NRW bestätigt.

Wie das Ministerium gestern mitteilte, war der Erzeugerbetrieb in NRW mit Futter eines niedersächsischen Herstellers beliefert worden. In Niedersachsen waren die Eigenkontrollergebnisse des Mischfuttermittelherstellers geprüft worden mit dem Ergebnis, dass Entwarnung gegeben werden konnte. Dieser Befund sei durch ein entsprechendes Untersuchungsergebnis einer Futtermittelprobe aus dem landwirtschaftlichen Betrieb in NRW bestätigt worden, heißt es in einer Mitteilung des Verbraucherschutzministeriums in Hannover.

Auch das Ergebnis der vorsorglich in Niedersachsen zusätzlich entnommenen amtlichen Futtermittelproben ist nach Angaben des Ministeriums unauffällig.

Zu den vorgestern von den Behörden in Nordrhein-Westfalen bekannt gemachten zwei weiteren Fällen der Belastung von Eiern mit Dioxinen teilt das Ministerium in Hannover mit, dass der Bioeier-Direktvermarkter (Stempelnummer 0-DE-0521991) ebenfalls mit Futter eines niedersächsischen Herstellers beliefert worden ist. Alle in diesem Zusammenhang in Niedersachsen untersuchten Proben des ausgelieferten Futters seien unauffällig gewesen. Es handelte sich dabei um so genannte Rückstellproben, die den ausgelieferten Futterchargen zugeordnet werden können, die in dem Zeitraum verfüttert wurden, in dem die belasteten Eier erzeugt worden sind. Ein Eintrag über das vom niedersächsischen Hersteller gelieferte Futter könne somit nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden, so das Ministerium.

Woher der vom Verbraucherschutzministerium in Nordrhein-Westfalen genannte zweite konventionell arbeitende Direktvermarkter "AWO Ingenhammshof" Futter bezogen hat, wird derzeit von den Behörden in NRW recherchiert. Bei beiden Betrieben handelt es sich um Direktvermarkter mit Betriebsgrößen von 120 bzw. 150 Legehennen. Es könne somit nicht davon ausgegangen werden, dass von dort Eier in Niedersachsen in den Handel gelangt seien, teilte das Verbraucherschutzministerium mit.