Grafik zeigt Vorgaben auf – Weitere Warnstufen noch nicht mit Maßnahmen hinterlegt
Hannover, 24.11.2021 - 3G? 2G? 2Gplus? Oder doch nur AHA-Regel und Abstand halten? Aber wo? Und ab wieviel Personen? Und wann gilt welche Warnstufe und was ist dann vorgeschrieben? Nicht Wenige verzweifeln in diesen Tagen an der Flut von Gesetzen, Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die sich in fast wöchentlichem Rhythmus ändern. Einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben bei Warnstufe 1, die aktuell gilt, hat das Land Niedersachsen mit dieser Grafik herausgegeben.
Drei Warnstufen hat die Landesregierung in Hannover bislang festgelegt. Ab wann sie gelten, zeigt diese Tabelle:
Die Corona-Warnstufen:
Leitindikator | Warnstufe 1 | Warnstufe 2 | Warnstufe 3 |
RKI-Inzidenzwert des Landkreises Lüneburg | Inzidenz 35 bis 100 | Inzidenz 100 bis 200 | Inzidenz über 200 |
Hospitalisierung (Krankenhauspatienten/100.000 Einwohner) | Aufnahme über 3 bis 6 Fälle | Aufnahme 6 bis 9 Fälle | Aufnahme über 9 Fälle |
Intensivbetten (Belegung landesweit) | Auslastung 5% bis 10% | Auslastung 10% bis 20% | Auslastung über 20% |
Eine Warnstufe wird festgestellt, wenn mindestens der Leitindikator Hospitalisierung den Schwellenwert fünf Werktage in Folge überschreitet. Hinzukommend muss ein weiterer Indikator den Schwellenwert überschreiten. Es gelten dann erweiterte 3G- bzw. optional 2G-Regeln. Diese treten auch in Kraft, wenn der Inzidenzwert über fünf Werktage hinaus über 50 liegt. Generell gilt: Je höher die Warnstufe, desto strenger die Regeln.
Für die Warnstufe 1 gelten die in der Grafik aufgezeigten Regeln. Für die Warnstufen 2 und 3 sind bislang noch keine Maßnahmen festgelegt worden.