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Großrazzia gegen Schwarzarbeit

Landesweite Aktion förderte 475 Verdachtsfälle ans Licht - Kontrollen auch im Bereich Lüneburg

Hannover, 27.04.2013 - In einer landesweit abgestimmten Aktion haben die Landkreise, großen selbständigen Städte und kreisfreien Städte gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der einzelnen Hauptzollämter vom 22. bis 25. April 2013 Schwerpunktkontrollen gegen die Schwarzarbeit durchgeführt. Die Kontrollen wurden durch Mitarbeiter der Polizei, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden sowie der Jobcenter und der Rentenversicherung unterstützt. Im Bereich der Regierungsvertretung Lüneburg wurden 293 Betriebe kontrolliert.

An der vom niedersächsischen Wirtschaftministerium und der Bundeszollverwaltung koordinierten Großaktion waren 269 Fahnder an vielen Orten in Niedersachsen zeitgleich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Einsatz. Insgesamt wurden 587 Objekte, 2730 Personen und 1131 Betriebe kontrolliert. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag dabei auf Baustellen (z. B. Neubaugebiete, Industriebauten, Straßen- und Tiefbau, Wohn- und Geschäftsgebäuden) und Betrieben im Handwerksbereich, wie Maurer und Betonbauer, Trockenbauer, Estrichleger, Zimmerer und Dachdecker, Maler und Lackierer, Kfz-Werkstätten und Friseurgeschäften.

Darüber hinaus wurden aber auchgezielt Gaststätten und Spielhallen sowie selbständige Beschäftigte im Bauarbeitsbereich sowie Garten- und Landschaftsbau (GALA) angesteuert. Der Zoll überprüfte die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Der Zoll hatte dabei besonders die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch sowie von branchenbezogenen Verstößen gegen den tariflich geltenden Mindestlohn und "Sofortmelde-" und "Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren" im Visier.

Im Rahmen des Großeinsatzes wurden Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen in 475 Fällen, davon in 60 Fällen gegen die Gewerbeordnung und in 99 Fällen gegen die Handwerksordnung, überprüft. In 130 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichen Sozialleistungsbetrugs wird in 68 Fällen weiter ermittelt.

In 22 Fällen besteht der Verdacht, dass die Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird noch in 94 Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermittelt.

Im Bereich der Regierungsvertretung Lüneburg waren insgesamt 16 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 51 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen und des Hauptzollamtes Hannover im Einsatz. Es wurden 125 Objekte mit insgesamt 293 Betrieben und 683 Personen kontrolliert und dabei 85 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Im Landkreis Cuxhaven wurden bei den Kontrollen 8 Arbeiter rumänischer Herkunft angetroffen, die keine Arbeitserlaubnis hatten.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies sieht in der Bekämpfung der Schwarzarbeit eine wichtige gesellschaftliche und politische Aufgabe. "Angesichts des enormen volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Schadens steht die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Fokus der niedersächsischen Landesregierung", hebt der Minister hervor. Diese Aufgabe sei besonders für das Handwerk wichtig, um die gesetzestreuen Handwerker und andere Betriebsinhaber vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz zu schützen.