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Aufgelesen: Kein Grund zur Panik

Deutschlands Demokratie ist nicht so schwach, wie viele glauben oder glauben machen wollen

Foto: LGheute13.09.2026 - Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt sind die Warnungen vor der AfD nochmals stärker und lauter geworden, gestern gingen zudem bundesweit Zehntausende auf die Straße, weitere Proteste sind angekündigt. Allen gemein ist die viel geäußerte "Angst" vor einem Ende der Demokratie, sollte die AfD an die Regierung kommen. Selbst Bezüge zum Untergang der Weimarer Republik durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten werden hergestellt. Die Panik scheint groß. Doch die Demokratie in Deutschland ist nicht so schwach, wie viele glauben oder glauben machen wollen. 

In seiner Sendung am 10. September hat der ZDF-Moderator Markus Lanz unter anderem die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf zu Gast. Darin zeigte sie auf, dass der Staat durchaus nicht so schutzlos ist, wie bisweilen behauptet oder befürchtet wird. Auch müsse man dem Handeln einer AfD-Regierung nicht tatenlos zusehen: "Sobald es Verfassungsverstöße, Rechtsverstöße gibt, kann man sich dagegen wehren. Wir sind da überhaupt gar nicht schutzlos, wir leben in einem Rechtsstaat."

Und auf Nachfrage des Moderators, welche Möglichkeiten der Staat denn habe, um demokratiegefährende Maßnahmen abzuwehren, führte Brosius-Gersdorf aus: "Wir haben ganz interessante Instrumente in der Verfassung, wenn eine Landesregierung die Bundesgesetze nicht ausführt, wenn sie gegen das Grundgesetz verstößt. Da gibt es Handlungsinstrumente, von denen kann man Gebrauch machen ...

Also es gibt ein Instrument des Bundeszwanges, das im Grundgesetz geregelt ist – das ist in der Tat eingerostet, weil der Bund davon noch nie Gebrauch gemacht hat. Das ist ein Instrument, das es der Bundesregierung ermöglicht, wenn Länder gegen Bundespflichten verstoßen, entweder verfassungsrechtliche Verpflichtungen, aber auch beim Vollzug von Bundesgesetzen. Nehmen wir mal den Fall, der Verfassungsschutz wird in Sachsen-Anhalt so umgebaut, dass das dem Grundgesetz widerspricht oder dem Bundesverfassungsschutzgesetz. Dann kann man zum Instrument des Bundeszwangs greifen; das sind alle notwendigen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, diese Rechtsverletzung oder die Bundesrechtsverletzung abzustellen. Das kann sehr weitgehend sein. Da kann man dann Beauftragte entsenden, so etwas wie einen Staatskommissar, der einzelne Aufgaben dann übernimmt, bis hin zu Einzelweisungen, die dann erteilt werden.

Aber wir haben noch sehr viel mehr Möglichkeiten. Zum Beispiel beim Vollzug von Bundesgesetzen – das ganze Migrationsrecht ist ja im Wesentlichen Bundesrecht. Wenn das nicht richtig vollzogen wird von den Ländern, von Sachsen-Anhalt, dann gibt es eine Rechtsaufsicht des Bundes, davon muss dann einfach mal Gebrauch gemacht werden, das geht auch bis hin zu Weisungen. Oder wenn die Medienstaatsverträge gekündigt werden und an die Stelle des jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ein anderer verfassungskonformer Rundfunk gesetzt wird, wenn das Land Sachsen-Anhalt den Abschluss neuer Staatsverträge blockiert, weil sie bei Geltung des Einstimmigkeitsprinzips sich einfach verweigern, einen anderen, neuen verfassungskonformen Staatsvertrag abzuschließen, dann kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk dagegen klagen, dann gibt es Möglichkeiten des Bund-Länder-Streits. Wir sind doch nicht schutzlos. ... Ich sage nicht, lass' die AfD machen und dann schauen wir mal, wo wir in fünf oder zehn Jahren stehen. Wir sind eine wehrhafte Demokratie, wir sind ein Rechtsstaat, da gibt es jede Menge Möglichkeiten."

Auch die "Welt am Sonntag" hat zu diesem Thema einen Blick in die Gesetzesbücher geworfen. In ihrem Kommentar dazu heißt es heute: "Die AfD hat die Wahl in Sachsen-Anhalt gewonnen. Die Bundesrepublik hält Ulrich Siegmund in der Magdeburger Staatskanzlei aus. Sollte er das Grundgesetz missachten, verfügt unser Staat über genügend Waffen, um ihn in die Schranken zu weisen: vom Parteienverbot nach Artikel 21 bis zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereinigungen nach Artikel 9, vom Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung (Artikel 21) bis zum Homogenitätsgebot nach Artikel 28, von der Ausrufung des Inneren Notstandes nach Artikel 91 bis zum Bundeszwang nach Artikel 37. Die AfD möchte den Marsch durch die Institutionen antreten. Bitte schön! Alle, die es versucht haben, hat dieser Staat mehr verändert, als die Angetretenen den Staat verändert haben."

 

 

 

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