AfD-Politiker legt Beschwerde beim OVG gegen Nichtzulassung als Kandidat für das Landratsamt ein
Lüneburg, 27.08.2026 - Der Ausschluss des AfD-Politikers Stephan Bothe von der Kandidatur für das Amt des Landrats des Landkreises Lüneburg geht in die nächste Runde. Heute legte Bothe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ein gegen die Nichtzulassung seines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Lüneburg. Darin fordert Bothe die Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts und erneut seine Zulassung als Bewerber bei der Landratswahl am 13. September.
96 Seiten umfasst die Beschwerde-Schrift, in der dargelegt wird, warum aus Bothes Sicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 17. August und sein Ausschluss als Landratsamt-Kandidat durch den Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg nicht zulässig ist. Wie berichtet, hatte das Gericht den Eilantrag aus formalen Gründen abgelehnt. Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, könnten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur nachträglich angefochten werden, so das Gericht, das damit zugleich die Möglichkeit einer anderslautenden Entscheidung auf Grundlage einer inhaltlichen Bewertung nicht ausschloss.
Offen ist, ob das OVG der Beschwerde zustimmt. Dafür müsste das Gericht nach Einschätzung von Experten seinen Blick auch auf die im Mai beschlossene Neufassung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) richten, das nicht nur bei Landespolitikern Kopfschütteln ausgelöst hat, sondern auch von Staatsrechtlern kritisch gesehen wird. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage, ob ein Wahlausschuss berechtigt ist, einem Kandidaten das per Verfassung verbriefte passive Wahlrecht zu entziehen, ohne dass dem Betreffenden noch vor der Wahl die Möglichkeit zur Klage eingeräumt wird.
"Ich bin fest entschlossen, meine Wahlzulassung noch zu erreichen", war von Bothe heute dazu zu vernehmen. Sollte das OVG der Beschwerde dennoch nicht zustimmen, dürfte der Rechtsstreit die nächste Stufe erklimmen. Dann geht es um die Wahlanfechtung generell. Sollte Bothe als Kandidat aber zugelassen werden, steht weiter die Frage im Raum, ob das NKWG in seiner Neufassung verfassungskonform ist. Hierfür wäre dann eine Normenkontrollklage am Niedersächsischen Staatsgerichtshof erforderlich, es sei denn, das OVG weist die Politik in seiner noch ausstehenden Entscheidung an, das Gesetz wieder zu ändern, und die Politik käme dem nach – was alles andere als selbstverständlich ist.
◼︎ Dazu bisher auf LGheute:
- 18.08.2026: Bothe weiter von Kandidatur ausgeschlossen
- 09.08.2026: Bothe schaltet das Gericht ein
- 29.07.2026: Bothe darf nicht antreten
- 27.07.2026: "Prüfen Sie gut und krtitisch"
- 23.07.2026: Auf dünnem Eis
- 30.06.2026: Darf Bothe nicht mehr kandidieren?

