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Barskamper muss acht Jahre hinter Gitter

Lüneburg, 10.04.2013 - Wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung muss der Angeklagte aus Barskamp zu acht Jahren hinter Gitter. Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen hat, ist ein Urteil der 4. Großen Strafkammer als Schwurgericht vom 12. Januar 2013 rechtskräftig geworden. Nach den Feststellungen der Kammer legte der seinerzeit 60 Jahre alte Angeklagte in den Morgenstunden des 18. April 2012 in dem von ihm und seiner Ehefrau bewohnten Holzhaus in Barskamp ein Feuer, um seine Ehefrau im Schlaf zu töten (LGheute berichtete).

Der Angeklagte, der nach Aussagen des Gerichts mehrere Jahre bei seinem Arbeitgeber Geld unterschlagen bzw. veruntreut hatte und der die unmittelbar bevorstehende Aufdeckung dieser Taten sowie seine wirtschaftliche Existenz bedrohende Schadensersatzforderungen fürchtete, hatte den Entschluss zur Tötung seiner Ehefrau gefasst, um dieser gegenüber nicht die - erneute - Begehung von Straftaten einräumen zu müssen, teilte das Landgericht Lüneburg heute mit. Sein Ziel sei es gewesen, den Brand als Selbstmordversuch aussehen zu lassen, bei dem er auch seine Ehefrau getötet habe, wobei der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt habe, sich selbst zu töten. Die Ehefrau des Angeklagten konnte sich jedoch aus eigener Kraft aus dem Schlafzimmer retten, weil sie von ihrem Hund geweckt worden war.

Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.