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Baumhaus-Protest ist zuende

Illegales Protest-Camp der A39-Gegner im Lüner Holz von Polizei geräumt

Nach wenigen Stunden hatte die Polizei die Bäumhäuser im Lüner Holz beseitigt. Foto: KlimakollektivLüneburg, 14.01.2026 - Das Protest-Camp im Lüner Holz ist Geschichte. Am Montagmorgen räumte die Polizei die Bäumhäuser, die im Dezember von A39-Gegnern widerrechtlich errichtet worden waren. Mehrere Dutzend Einsatzkräfte beseitigten unter Protest der Wald-Besetzer die Holzbauten, auch Spezialkräfte der Bereitschaftspolizei aus Hannover waren hinzugerufen worden.

Die Polizei war in den Morgenstunden angerückt, die Beseitigung der beiden Baumhäuser erfolgte, nachdem sichergestellt worden war, dass sich keiner der Besetzer mehr in den Hütten befand. Parallel war die nahegelegene Auffahrt auf die A39 gesperrt worden, ein Rettungswagen und Räumfahrzeuge standen bereit. Nach wenigen Stunden war die Aktion beendet und der Wald wieder, wie er sein sollte.

Bei den A39-Gegnern kam der Einsatz nicht gut an. Die Räumung habe illegaler Weise ohne Nennung einer Rechtsgrundlage stattgefunden, teilte Theresa Korn vom Lüneburger "Klimakollektiv" mit. "Bei Minusgraden wurden Dutzende Polizeikräfte im Lüner Holz zusammengeholt, um gegen eine eigentlich geduldete Versammlung vorzugehen."

An dem Einsatz waren auch Spezialkräfte der Bereitschaftspolizei aus Hannover beteiligt. Foto: KlimakollektivPolizei-Sprecher Kai Richter wies die Kritik zurück. Man habe Illegalität des Protest-Camps zuvor gerichtlich prüfen lassen, das Einschreiten zur Räumung sei zulässig gewesen. Überdies dürften die A39-Gegner ihren Protest fortsetzen, allerdings nicht mehr in den Bäumen.

Das Klimakollektiv sieht das anders und beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, laut dem eine Räumung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ein Schaden für Leben und Gesundheit der Versammlungsteilnehmer oder Dritter mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorsteht. "Eine gerichtliche Klärung im Nachgang könnte also leicht zu dem Schluss kommen, dass der heutige Einsatz rechtswidrig ist – nur sind dann bereits die Maßnahmen gegen die Protestierenden und ihre Infrastruktur erfolgt und nicht mehr wiedergutzumachen", so Theresa Korn.

 

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