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Wieder ein dunkles Silvester

Auch wer noch Feuerwerkskörper hat, darf sie nicht überall zünden 

Der Platz Am Sande ist einer von mehreren Stellen in Lüneburgs Innenstadt, wo Feuerwerkskörper in diesem Jahr nichts zu suchen haben. Foto: LGheuteLüneburg, 28.12.2021 - Freunde knallbunter Silvester-Böllereien werden auch in diesem Jahr überweigend wieder ins Dunkle schauen. Grund ist das bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk sowie das punktuelle Verbot des Abbrennens und Zündens von Feuerwerkskörpern an bestimmten Orten. Was in Lüneburg gilt, ist im Folgenden aufgeführt. 

Bundesweit gilt wie schon im Vorjahr ein Verkaufsverbot für Feuerwerk (Ausnahme Kleinfeuerwerk). Wer noch Reste zuhause hat, kann diese zwar noch nutzen, dort, wo das Abbrennen nicht verboten ist. "Doch wer das Knallen möglichst ganz unterlässt, zeigt damit auch seine Solidarität mit den Beschäftigten bei Rettungsdiensten und im Gesundheitswesen, die durch die anhaltende Pandemie stark belastet sind und auf zusätzliche Notfälle durch falsches Zündeln gern verzichten", teilt die Pressestelle der Stadt mit.

Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen laut Niedersächsischer Corona-Verordnung. Versammlungen von Menschen sollen vermieden werden. Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben festgelegt, wo im Stadtgebiet das Verbot gelten soll:

  • Marktplatz und Marienplatz
  • Am Sande, Glockenhof, St.-Johannis-Kirche
  • Einkaufszentrum Kaltenmoor
  • Thorner Platz mit Schule/ Kirche
  • Stintmarkt, Brücke und Fischmarkt
  • Kalkberg
  • Wiese am Kreidebergsee

Auf diesen Plätzen samt Umgebung und Zuwegung gilt: kein Feuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar ganztags, kein Mitführen von Feuerwerk in der Zeit vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis Neujahr um 7 Uhr.

◼︎ Auch Kloster Lüne und Kalkberg sind geschützt

Außerdem ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten in der Lüneburger Altstadt, beim Kloster Lüne sowie im Naturschutzgebiet Kalkberg. Grund ist die erhöhte Brandgefahr. Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Der Kalkberg stellt ein besonderes Naturschutzgebiet und Rückzugsort für seltene Tier- und Pflanzenorten dar.

Generell ist bundesweit das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen gesetzlich untersagt.