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AStA hatte rund 100.000 Euro zuviel berechnet

Rund 6.000 Studierende von fehlerhaften Semesterticketbeiträgen in 2011 betroffen

Lüneburg, 14.03.2013 - Falsch berechnete Semesterticketbeiträge sorgen derzeit an der Leuphana Universität Lüneburg für Irritationen. Wie der AStA der Leuphana heute mitteilte, wurden im Wintersemester 2010/11 und im Sommersemester 2011 von den Studierenden der Leuphana Universität Lüneburg zu hohe Semesterticketbeiträge eingezogen. Betroffen sind rund 6.000 Studierende. Der Fehler ist nach Angaben des AStA auf einen Rechenfehler bei der Berechnung von Streckenpreisen der Deutschen Bahn AG zurückzuführen.

Wie AStA-Sprecher Lennart Clarke gegenüber LGheute mitteilte, handelt es sich um einen Betrag von etwa 100.000 Euro, der an die Studenten zurückzuzahlen sei. "Die genaue Summe wissen wir erst, wenn wir die Immatrikulationslisten der Universität haben", sagte Clarke. Erst wenn diese vorlägen, könne ein Datenabgleich mit den falsch berechneten Semesterticketbeiträgen vorgenommen werden.

Doch bis es zur Auszahlung des zuviel gezahlten Beitrags kommt, wird es noch etwas dauern, denn bislang ist noch nicht geklärt, wie die Rückzahlung formal korrekt erfolgen kann. "Das ist ein bislang einmaliger Fehler", sagt Clarke und erklärt, dass der Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments erst noch ein geeignetes Verfahren festlegen muss, das auch einer rechtlichen Überprüfung Stand hält und im Studierendenparlament verabschiedet werden muss.

"Wir rechnen damit, dass dieses Verfahren im Mai praktikabel ist und wir dann unverzüglich mit der Rückzahlung beginnen können", so Clarke. Die fehlerhafte Berechnung für die Streckenpreise liegt nach Angaben des AStA etwa anderthalb Jahre zurück. Der Fehler sei in der Verwaltung passiert, an der Suche nach einem Schuldigen aber will Clarke, der erst vor kurzem zusammen mit Alissa Steierl und Keno Jakob Canzler zu neuen AStA-Sprechern gewählt wurde, sich nicht beteiligen.

Er und seine beiden Mit-Sprecher bitten stattdessen um etwas Geduld: "Wir hoffen auf Verständnis dafür, dass ein Verfahren, welches die letzten 18 Monate nicht entwickelt wurde, im neuen AStA und neuen StuPa in wenigen Wochen praktikabel gemacht wird." Die zu viel gezahlten Beiträge sollen dann per Überweisung auf die Konten der Betroffenen zurück erstattet werden.