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Anmeldungen zum Schulwechsel

Stadt bietet erstmals zeitlich versetzte Termine an

In diesem Monat beginnen die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 10.04.2016 - Für Eltern von Viertklässlern in Hansestadt und Landkreis Lüneburg stehen Mitte des Monats wichtige Termine an. Dann müssen die Anmeldungen für die fünften Klassen der weiterführenden Schulen vorgenommen werden. Wie die Stadt erklärt, werden die Termine in diesem Jahr erstmals zeitlich versetzt angeboten. Damit möchte man Eltern, die keinen Platz für ihr Kind auf einer Schule ihrer Wahl finden, Gelegenheit zur Anmeldung auf einer anderen Schule geben.

"Hansestadt und Landkreis haben sich auf dieses Verfahren geeinigt, damit Eltern, die für ihr Kind keinen Platz an der IGS ihrer Wahl bekommen – die Zahl der Neuanmeldungen ist auf 150 pro Integrierte Gesamtschule (IGS) begrenzt, bei mehr Bewerbungen entscheidet das Los – noch einen Zeitpuffer haben, um ihr Kind auf einer der übrigen weiterführenden Schulen oder, soweit dort noch Plätze frei sind, der jeweils anderen IGS anzumelden", erläutert Stadtpressesprecherin Suzanne Moenck das Procedere. 2016 ist das erste Jahr, in dem es in Niedersachsen keine verbindlichen Empfehlungen der Grundschulen an die Viertklässler und ihre Eltern gab und somit auch keine Trendmeldungen für die Schulverwaltungen.

Folgende Anmelde-Termine sind vorgesehen: 

  • für die Integrierten Gesamtschulen (IGS) Lüneburg und Embsen am Mittwoch, 13. April, von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr, sowie am Donnerstag, 14. April, von 8 bis 12 Uhr;
  • alle anderen weiterführenden Schulen eine Woche später am Mittwoch, 20. April, 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr, sowie am Donnerstag, 21. April, von 8 bis 12 Uhr.

Einige Schulen bieten auf ihrer Homepage Informationen und auch Anmeldeformulare zum Ausducken und Ausfüllen an. So können sich Eltern schon zu Hause auf die Anmeldung vorbereiten. Zur Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse sowie gegebenenfalls Bescheide über einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in Kopie mitzubringen.