Auch Lüneburgs Bürger müssen Streupflicht nachkommen
Lüneburg, 08.01.2026 - Die für die kommende Nacht und den morgigen Tag erwarteten großen Schneefälle werden in Stadt und Landkreis Lüneburg wohl erneut zu massiven Einschränkungen vor allem im Straßenverkehr sorgen. In Lüneburg sei man darauf vorbereitet, teilt die Stadtverwaltung mit. Die städtische AGL, die für den Winterbetrieb zuständig ist, sei einsatzbereit. Rund 120 Mitarbeiter sind an allen Tagen im Winterhalbjahr im Zweischichtbetrieb organisiert.
"Kommt es wie in der vorigen Woche zu einem Volleinsatz aller Kräfte, sind Einsatzzeiten von zehn Stunden je Schicht keine Seltenheit", sagt AGL-Geschäftsführer Lars Strehse. Je nach Wetterlage kann der tägliche Winterdienst wie zuletzt von 3 Uhr morgens bis 23 Uhr in zwei Schichten laufen.
◼︎ Hauptstraßen werden zuerst geräumt
Bei besonders viel Schnee oder starker Glätte werde die AGL ihre Einsätze priorisieren: Erst wird dafür gesorgt, dass Hauptverkehrsstraßen, auf denen etwa auch die Buslinien unterwegs sind, befahrbar sind. Nebenstraßen folgen später, wenn die Kapazitäten es zulassen. Bei den Geh- und Radwegen haben besonders diejenigen Priorität, die als Schulwege dienen oder aus anderen Gründen gefährlich sein können. Die AGL ist mit rund 800 Tonnen Streusalz vor Ort in die Wintersaison gestartet, von denen bislang noch etwa 500 Tonnen verfügbar sind.
◼︎ Räum- und Streupflicht von 7 bis 21 Uhr
Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass auch die Lüneburger selbst zur Schneebeseitigung verpflichtet sind. Sie müssen montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 21 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr vor ihrem Zuhause den Gehweg räumen und streuen. Bei anhaltendem Schneefall sei das gegebenenfalls mehrfach notwendig, so das Rathaus. Der Gehweg vor dem Haus müsse in voller Breite freigehalten und gestreut werden. Sind keine Gehwege vorhanden, muss mindestens ein 1,30 Meter breiter Streifen freigehalten werden. Außerdem müssen Gullis und Gossen frei bleiben, damit das Wasser bei Tauwetter abfließen kann.
Wer den Schnee beiseiteschiebt, sollte auch darauf achten, dass andere nicht behindert werden, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird und dass die Müllabfuhr zur Leerung nach wie vor gut an die Tonnen kommt. Wer einen Hol- und Bringservice für die Mülltonnen beauftragt hat, sollte sein Grundstück so räumen, dass das Abholen auch gefahrlos möglich ist.
Reines Salz ist als Streumittel verboten. Das Salz sollte mit Sand im Verhältnis von 1:15 gemischt sein. Die Verwaltung hat an insgesamt 19 Standorten verteilt über das gesamte Stadtgebiet Boxen mit entsprechendem Streugut aufgestellt. Daraus dürfen haushaltsübliche Mengen entnommen werden, um damit öffentliche Wege zu streuen. Die Standorte der Boxen sowie weitere Informationen gibt es auf www.hansestadt-lueneburg.de/winterdienst.
◼︎ Blick auf die Dächer
Hauseigentümer:innen sollten bei Frost hin und wieder einen Blick nach oben werfen: Leicht bilden sich an Dachgauben und -rinnen Eiszapfen. Die sollte entfernt werden, bevor sie herabfallen und Personen gefährden. Auch die Gebäudewirtschaft der Stadt hat die Flachdächer ihrer städtischen Gebäude im Blick, insbesondere Schulen und Sporthallen. Laut Stadtverwaltung vertragen die Dächer in der Regel Neuschneehöhen von 60 bis 78 Zentimeter. Da solche Mengen in den nächsten Tagen nicht zu erwarten seien, sieht die Gebäudewirtschaft aktuell keinen Handlungsbedarf. Man behalten die Entwicklung aber im Blick.

