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Frommestraße 4 und 5 sollen fallen

Bauausschuss votiert einstimmig für den Abriss

Hansestadt, 12.09.2012 - Das Schicksal der beiden durch Bodensenkungen stark beeinträchtigten Häuser Frommestraße 4 und 5 scheint erneut besiegelt. Einstimmig trafen die Mitglieder des Bauausschusses am vergangenen Montag den Beschluss zum Abriss der Gebäude. Auslöser für die Genehmigung des Doppelabrisses ist der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit des Erhalts der Frommestraße 4, der jetzt vom Eigentümer Jürgen Sallier der Stadt vorgelegt wurde.

Mit dem Nachweis, dass der Erhalt des Hauses Frommestraße 4 für den Eigentümer wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist nach Angaben der Stadt nun die Voraussetzung erfüllt, den Denkmalschutz für das Gebäude aufheben zu können. Dieser war bislang das letzte Hindernis für den von Eigentümer Sallier bereits seit längerem geplanten Abriss seines Hauses. Auch die derzeit noch in der Frommestraße 4 wohnenden Mieter stellen - zumindest formal - keine weitere Hürde mehr da, nachdem ein Gericht eine Räumungsschutzklage der Mieter abgewiesen hatte.

Michèl Pauly, der - ohne Stimmrecht - als Ratsmitglied der Linkspartei ebenfalls an der Bauausschussitzung teilgenommen hatte, will sich auf die bloß mündlich vorgetragenen Informationen der Stadt nicht verlassen. "Ich habe Akteneinsicht beantragt, da ich mir den Nachweis und die Begründung schon genauer anschauen möchte", so Pauly. Er rechnet damit, dass ihm die Unterlagen zeitnah zugänglich gemacht werden, da mit den Abrissarbeiten schon sehr bald begonnen werden soll.

|| Stadt sieht auch bei leerem Haus Gefahr für Leib und Leben ||

Mit dem Abriss der Frommestraße 4, so die Stadt am Montag, stehe die Stadt nun erneut auch für die Frommestraße 5 in der Pflicht, im Rahmen einer Ersatzvornahme Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, da die Nr. 5  ohne die stützende Funktion von Gebäude 4 allein nicht standfest sei und einstürzen würde.

Aus Sicht der Stadt kommen hierfür zwei Varianten in Frage: Variante 1 wäre die Durchführung weiterer Sicherungsmaßnahmen zur Abstützung des Hauses, die nach Berechnungen der Stadt bei rund 165.000 Euro für den Zeitraum eines Jahres betragen würden. Die zweite vorgestellte Variante wäre der Abriss des Gebäudes, der mit 150.000 Euro Kosten kalkuliert wurde. Die Kosten beider Varianten - Sicherung oder Abriss - seien von der Stadt zu tragen, da die Schutzpflicht aufgrund der Unauffindbarkeit des Eigentümers derzeit bei der Stadt liegt.

Die im Ausschuss stimmberechtigten Mitglieder von SPD, Grünen, CDU und FDP votierten einstimmig für die kostengünstigere Variante und damit für den Abriss auch von Haus Nr. 5.

Auch diese Entscheidung ist für Pauly nicht nachvollziehbar. Er hatte in der Sitzung mehrfach nachgefragt, wo die Stadt denn eine Gefahr für Leib und Leben sehe, da in beiden Gebäuden ja kurzfristig gar keine Menschen mehr leben würden. "Eine Antwort habe ich darauf leider nicht erhalten", sagt Pauly. Er schlägt statt dessen vor, das Gebäude stehen zu lassen und abzuwarten, "denn schließlich ist die Stadt nicht der Eigentümer des Hauses, ein Abriss ohne wirklich zwingenden Grund ist nicht unproblematisch." 

|| "Stadt kann nicht für Folgekosten durch Abriss von Nachbargebäuden aufkommen" ||

Im Übrigen, so Pauly, stelle sich die Frage, warum die Stadt Kosten für Sicherung oder Abriss von Haus Nr. 5 übernehmen müsse, wenn der Grund für die vorzunehmenden Sicherungen der Abriss von Haus 4 sei. "Wenn Herr Sallier sein Haus abreißen will, dann kann es ja schließlich nicht sein, dass die Stadt für die Folgekosten aufzukommen hat", sagt Pauly.

Immerhin geht es um einen Betrag von 100.000 Euro, den die Stadt einsparen könnte. Denn nach ihren eigenen Berechnungen würden die Kosten für Sicherungsmaßnahmen, die anfallen würden, wenn Haus 4 nicht abgerissen würde, lediglich rund 50.000 Euro betragen und nicht 150.000 Euro bei einem Abriss des Nachbarhauses. 

Ob es tatsächlich zu dem jetzt im Bauausschuss getroffenen Beschluss kommt, wird sich voraussichtlich auf der kommenden Ratssitzung am 20. September entscheiden. Ein entsprechender Antrag soll dazu bereits vorliegen.